Betreff
Hygienekonzept für Sitzungen des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und seiner Ausschüsse während der Covid- 19- Pandemie
Vorlage
215/18/21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt das Hygienekonzept für Sitzungen des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und seiner Ausschüsse während der COVID-19-Pandemie.

 

 


Sachverhalt:

Während der letzten Ausschusssitzungen wurde angeregt, dass die Sitzungen des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und seiner Ausschüsse angesichts des Infektionsgeschehen analog zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens unter Beachtung der „3G-Regelung“ stattfinden sollten. Die Teilnahme an Sitzungen ist dann nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene möglich.

Die aktuell gültige 15. SARS-CoV-2-EindV enthält diesbezüglich keine Vorgaben. Wie bisher wird das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage und weiterer Selbstverwaltungskörperschaften nicht eingeschränkt (§ 3 Abs. 3 S. 3 EindV).

Entsprechend heißt es in der Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 23.03.2021 mit Hinweisen zur Durchführung von Sitzungen der kommunalen Gremien während der Corona-Pandemie:

„Aus dem Selbstorganisationsrecht folgt das Recht der Vertretung, ein Infektionsschutzkonzept zu erstellen; der Hauptverwaltungsbeamte hat diesbezüglich keine Kompetenz. Angepasst an die spezifische Situation der Kommune kann die Vertretung durch Beschluss eines Infektionsschutzkonzeptes festlegen, wie Sitzungen der Vertretungen und der Ausschüsse verantwortlich stattfinden können und in diesem Rahmen bspw. Auch eine Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. „Maskenpflicht“) treffen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.11.2020, Az. 2 B 350/20). Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nicht zwingend notwendig, ausreichend ist ein Beschluss der Vertretung.“

Damit steht es der Vertretung frei, ein Hygienekonzept zu beschließen, welches auch eine 3G-Regelung beinhalten kann.

Die Hinweise hat die Verwaltung aufgegriffen und ein Hygienekonzept erarbeitet. Der Verwaltungsvorschlag sieht bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 eine Testnachweispflicht vor, wobei vollständig Geimpfte und genesene Personen hiervon befreit sind. Da nur PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und kostenfreie Selbsttests zur Testung vor Ort unter Aufsicht umfasst sind, reicht ein zu Hause durchgeführter Selbsttest nicht aus.

Sollte der Stadtrat auch einen zu Hause durchgeführten Selbsttest mit entsprechender Selbstauskunft als ausreichend erachten, könnte § 6 Abs. 2 des Konzeptes wie folgt lauten:

„Den kommunalen Mandatsträgern und den Teilnehmern aus der Verwaltung werden daneben auf Wunsch Selbsttests zur eigenverantwortlichen Durchführung der Tests innerhalb von 24 Stunden vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Eine qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests ist vorzulegen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

Hygienekonzept für Sitzungen des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und seiner Ausschüsse während der COVID-19-Pandemie