Beschluss:
Die Reinigung der Straßenabschnitte im Rahmen der Straßenreinigungssatzung durch Dritte und die Umlage der daraus entstehenden Kosten sollen zukünftig, mit In-Kraft-Treten der neuen Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung, gemäß dem Straßenverzeichnis vom 17.02.2022 durchgeführt werden. Das Verzeichnis wird Anlage der zukünftigen Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Gardelegen.
Sachverhalt:
Die Straßenreinigungssatzung aus
dem Jahre 1998 entspricht nicht mehr den gegenwärtig geltenden Erfordernissen;
sie soll ersetzt werden.
Die Reinigungspflichten der Anlieger, die sich grundsätzlich aus der Straßenreinigungssatzung ergeben, werden in mehreren Straßenabschnitten des Ortsteils Gardelegen traditionell durch Dritte (Straßenreinigungsfirmen mit maschinellem bzw. mit Hand-Reinigungs-Verfahren) ersetzt; die entstehenden Kosten werden in Anwendung der Straßenreinigungsgebührensatzung hier im Umlageverfahren auf die Anlieger übertragen.
Die Umsetzung der
Reinigungsverpflichtungen durch Dritte wird neben den Straßenabschnitten, die
traditionell durch maschinelle oder Hand-Reinigung durchgeführt wird, aber auch
in Straßenabschnitten erforderlich, in denen die Durchführung der Reinigung
durch die jeweiligen Anlieger nicht zumutbar ist, weil in diesen
Straßenabschnitten die zulässige Verkehrsbelegung eine Gefährdung der Anlieger
während der Reinigungsarbeiten darstellt.
Das betrifft die Straßenabschnitte der Bundesstraßen und der Landesstraßen.
Auch für diese Straßenabschnitte werden die entstehenden Kosten in Anwendung
der Straßenreinigungsgebührensatzung im Umlageverfahren zukünftig auf die
Anlieger übertragen.
Das Straßenverzeichnis in der Anlage enthält die Liste der Straßenabschnitte, die zukünftig durch maschinelle oder Hand-Reinigung durch Dritte gereinigt werden sollen. Sie bildet gleichzeitig die Grundlage für die vorzunehmende Gebührenkalkulation, die wiederum Grundlage für die neue Straßenreinigungsgebührensatzung bildet.
Das Verfahren zur In-Kraft-Setzung der zukünftigen beiden Satzungen, der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung, wird in mehreren Schritten durchgeführt:
- Beteiligung der Ortschaftsräte zur Aufstellung des Straßenverzeichnisses (ist mit Schreiben vom 30.07.2021 erfolgt)
- Beschluß über das Straßenverzeichnis zur Reinigung durch Dritte (dieser Beschluß)
- Ausschreibung der Reinigungsleistungen
- Erstellung der Gebührenkalkulation
- Beschlußfassung über beide Satzungen (Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: (
) Nein: ( X )
Veranschlagung
in Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Straßenverzeichnis