Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kämmereiforst – Nördlicher Abschnitt“ auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).
- Die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Den Bebauungsplan „Am Kämmereiforst – nördlicher Abschnitt“ in der Fassung vom Januar 2022 bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht sowie Potenzialanalyse Arten- und Lebensgemeinschaften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan „Am Kämmereiforst – nördlicher Abschnitt“ wird die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau von Eigenheimen geschaffen.
Die Flurstücke befinden sich im Privateigentum.
Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt
wurden untersucht und bewertet. Es ist mit geringen Beeinträchtigungen zu
rechnen, welche durch die Realisierung geeigneter Maßnahmen weitestgehend
vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Die Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes erfolgte entsprechend den
Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 22.11.2021 bis 23.12.2021.
Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden per E-Mail vom
03.11.2020 beteiligt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind
in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
- Planzeichnung Bebauungsplan Stand:
Januar 2022
- Begründung Stand: Januar 2022
- Ergänzung zum
Umweltbericht mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
Artenschutzrechtlicher Potentialanalyse
Stand: September 2021
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__