Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte
Risikoanalyse
und den Brandschutzbedarfsplan der Hansestadt Gardelegen.
Gesetzliche
Grundlage
§ 1 Abs. 3 der
Verordnung über die Mindeststärke- und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
(MindAusrVO-FF) vom 13. Juli.2009
Sachverhalt:
Die Hansestadt Gardelegen hat als Träger des
Brandschutzes und der Hilfeleistung gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 1 des Brandschutz-
und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine leistungsfähige
Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den
erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine
ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.
Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und
Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen sind durch eine
Risikoanalyse zu ermitteln. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und
anlassbezogen fortzuschreiben.
Die vorliegende Risikoanalyse zeigt die
bestehende Gefahrenpotenziale im Gebiet der Hansestadt Gardelegen auf, bewertet
dabei die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren aller Ortsteile
unter Betrachtung des Zustandes der Personal- und Sachausstattung und
verdeutlicht im Brandschutzbedarfsplan deren erforderliche Entwicklung bzw.
Beschaffung.
Die Stellungnahme des Altmarkkreises
Salzwedel zur Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Hansestadt
Gardelegen wird nachgereicht.
Die Risikoanalyse und
Brandschutzbedarfsplanung mit dem Kartenmaterial können bei Bedarf in der
Stadtverwaltung, Rudolf-Breitscheid-Str. 3, Zimmer 10 eingesehen werden.
Die finanziellen Auswirkungen sind unter
Punkt 6. auf den Seiten 103 – 111 aufgeführt. In Abhängigkeit der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Hansestadt Gardelegen sollen die Maßnahmen in der
jeweiligen Haushaltsplanung aufgenommen werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: (
x ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( x ) Investitionsplan (x )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__