Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke
Vorlage
229/20/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € und Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000 € zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke im Haushaltsjahr 2022 der Hansestadt Gardelegen.


Sachverhalt:

 

Ausschlaggebend für diese investive Maßnahme – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke– ist die aktuelle beschlossene Brandschutzbedarfsplanung der Hansestadt Gardelegen.

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat Ende 2021 ein weiteres Förderprogramm für die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern und Löschwasserentnahmestellen mit EU-Mitteln verabschiedet. Demnach können Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt Fördermittel für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung ihrer Feuerwehrhäuser bekommen. Auch Löschwasserteiche, Zisternen, Löschwasserbrunnen und ähnliche Entnahmestellen gehören zum Förderprogramm. Insgesamt stehen 11,52 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) nach den Regelungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung im ländlichen Raum (ELER). Unterstützt werden Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Die Höhe der Fördersumme richtet sich bei den Feuerwehrhäusern nach der Anzahl der Stellplätze. Der Fördersatz beträgt pro Stellplatz maximal 300.000€. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der für den Brandschutz zuständigen kommunalen Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt zu stärken. Vollständige Anträge können bis 31. März 2022 gestellt werden. Dazu müssen unter anderem die Angaben zu den Auswahlkriterien und zu den Unterlagen der Kostenberechnung nach DIN276 vorliegen. Diese Unterlagen können ggf. nur bis zum 31. Mai 2022 vervollständigt werden.

 

Auf Grundlage der Kriterien für die Vorhabenauswahl hat die Ortsfeuerwehr Wiepke die größte Aussicht auf Förderung. Bewertet werden dabei die Personalausstattung der örtlichen Feuerwehr sowie der IST-Zustand des Feuerwehrgerätehauses. Da in Wiepke auch die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind, liegen mit beschlossener Risiko- und Brandschutzbedarfsplanung sämtliche Voraussetzungen für einen Fördermittelantrag vor.

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung stehen im Investitionsplan unter der Maßnahme 1.2.6.10.01/1030.785100 im Jahr 2022 für den Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Letzlingen 100.000,00 € und im folgendem Planungsjahr 2023 900.000,00 € zur Verfügung. Eine Maßnahmenumsetzung erfolgt nur, wenn ein positiver Bewilligungsbescheid vorliegt. Mehreinnahmen durch Förderung reduzieren den Einsatz der finanziellen Eigenmittel der Hansestadt Gardelegen.

 

Auch in der neuen EU-Förderperiode, die am 1. Januar 2023 beginnt, soll im Rahmen des Programms LEADER eine Förderung von Feuerwehrhäusern möglich sein. Hierfür laufen die Vorbereitungen für den Ersatzneubau in Letzlingen und eine Antragstellung für die Förderung ist seitens der Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Mittel für den Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Letzlingen werden im Zuge der Haushaltsplanung 2023/2024 neu berücksichtigt.

 

Die zu erwartenden Auswirkungen des Förderprogramms und der Auswahlkriterien auf die Reihenfolge der Maßnahmen wurden in der Sitzung vom 28.12.2021 innerhalb der Stadtwehrleitung bereits abgestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt     (   )           Investitionsplan                   (x )

 

Buchungsstelle  (                                        )           ( 1.2.6.10.01/1031.785100 )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen 1.300.000,00€

 

Erträge                                                                    Einzahlungen       600.000  

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.     18.600,00 €

 

mögliche Sonderposten    8.600,00 €

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              2092


Anlagen: