Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € und Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000 € zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke im Haushaltsjahr 2022 der Hansestadt Gardelegen.
Sachverhalt:
Ausschlaggebend für
diese investive Maßnahme – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke– ist die
aktuelle beschlossene Brandschutzbedarfsplanung der Hansestadt Gardelegen.
Das Land
Sachsen-Anhalt hat Ende 2021 ein weiteres Förderprogramm für die Errichtung von
Feuerwehrgerätehäusern und Löschwasserentnahmestellen mit EU-Mitteln
verabschiedet. Demnach können Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
Fördermittel für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung ihrer
Feuerwehrhäuser bekommen. Auch Löschwasserteiche, Zisternen, Löschwasserbrunnen
und ähnliche Entnahmestellen gehören zum Förderprogramm. Insgesamt stehen 11,52
Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) nach den Regelungen des
Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung im ländlichen Raum (ELER).
Unterstützt werden Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit
bis zu 10.000 Einwohnern. Die Höhe der Fördersumme richtet sich bei den
Feuerwehrhäusern nach der Anzahl der Stellplätze. Der Fördersatz beträgt pro
Stellplatz maximal 300.000€. Die Förderung zielt darauf ab, die
Leistungsfähigkeit der für den Brandschutz zuständigen kommunalen
Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt zu stärken. Vollständige Anträge können bis
31. März 2022 gestellt werden. Dazu müssen unter anderem die Angaben zu den
Auswahlkriterien und zu den Unterlagen der Kostenberechnung nach DIN276
vorliegen. Diese Unterlagen können ggf. nur bis zum 31. Mai 2022
vervollständigt werden.
Auf Grundlage der Kriterien für die Vorhabenauswahl hat die
Ortsfeuerwehr Wiepke die größte Aussicht auf Förderung. Bewertet werden dabei
die Personalausstattung der örtlichen Feuerwehr sowie der IST-Zustand des
Feuerwehrgerätehauses. Da in Wiepke auch die Grundstücks- und
Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind, liegen mit beschlossener
Risiko- und Brandschutzbedarfsplanung sämtliche Voraussetzungen für einen
Fördermittelantrag vor.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung stehen im Investitionsplan unter der Maßnahme 1.2.6.10.01/1030.785100 im Jahr 2022 für den Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Letzlingen 100.000,00 € und im folgendem Planungsjahr 2023 900.000,00 € zur Verfügung. Eine Maßnahmenumsetzung erfolgt nur, wenn ein positiver Bewilligungsbescheid vorliegt. Mehreinnahmen durch Förderung reduzieren den Einsatz der finanziellen Eigenmittel der Hansestadt Gardelegen.
Auch in der neuen
EU-Förderperiode, die am 1. Januar 2023 beginnt, soll im Rahmen des Programms
LEADER eine Förderung von Feuerwehrhäusern möglich sein. Hierfür laufen die
Vorbereitungen für den Ersatzneubau in Letzlingen und eine Antragstellung für
die Förderung ist seitens der Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Mittel
für den Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Letzlingen werden im Zuge der
Haushaltsplanung 2023/2024 neu berücksichtigt.
Die zu erwartenden Auswirkungen des Förderprogramms und der Auswahlkriterien auf die Reihenfolge der Maßnahmen wurden in der Sitzung vom 28.12.2021 innerhalb der Stadtwehrleitung bereits abgestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: (
x ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(x )
Buchungsstelle ( ) ( 1.2.6.10.01/1031.785100 )
Aufwendungen
€ Auszahlungen
1.300.000,00€
Erträge
€ Einzahlungen 600.000
€
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc.
18.600,00 €
mögliche Sonderposten 8.600,00 €
jährliche Folgeaufwendungen bis 2092
Anlagen: