Betreff
Abschließender Beschluss - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke
Vorlage
225/20/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Abwägung (siehe Anlage) gemäß § 1 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke.

 

2.Die Ergebnisse der in der Planfassung für den abschließenden Beschluss zu übernehmen.

 

3. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke, bestehend aus einer Übersichtskarte und der Detailkarte Solpke der Ortslagen Nummer 30, Begründung und Umweltbericht

 

4. Die Bürgermeisterin zu beauftragen die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich der Ortslage Solpke zur Genehmigung einzureichen und nach erteilter Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 


Sachverhalt:

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke wird die Voraussetzung für den Bau einer neuen Kindertagesstätte und Wohnbauflächen geschaffen.

 

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ OT Solpke.

 

Am 21.09.2020 wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke wurde in der Sitzung des Stadtrates am 01.11.2021 gebilligt.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 21.11.2021 bis 23.12.2021. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.

 

Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wurden untersucht und bewertet. Es ist mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen, welche durch die Realisierung geeigneter Maßnahmen weitestgehend vermieden bzw. ausgeglichen werden.

 

Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Anlagen:

- Übersichtskarte

- Planzeichnung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke

- Begründung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan               ( X  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (5.2.1.10/6029.785100)         

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen   20.000,00 €               

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__