Betreff
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen
Vorlage
237/20/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§ 8 i. V. m. §§ 10 und 45 Abs. 2 Ziff. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100)

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen wurde im § 5 Abs. 2 die Bezeichnung des § 47 Abs. 1 KVG LSA in § 47 Abs. 2 KVG LSA korrigiert.

 

Durch die Änderung der Verwaltungsstruktur und der Gliederung der Verwaltung in Dezernate und Ämter muss auch die Bezeichnung „Fachbereichsleiter“ in „Dezernatsleiter“ geändert werden. Das ist im § 6 Abs. 2 Punkt 1 erfolgt.

 

Der § 14 Abs. 1 Satz 4 wurde entsprechend der Regelung im § 20 Abs. 6 Satz 1 angepasst.

 

Der § 20 Öffentliche Bekanntmachungen wurde umfassend geändert.

 

Erfolgte bisher beispielsweise die Veröffentlichung von Satzungen im Amtsblatt für den Altmarkkreis Salzwedel ist nun vorgesehen sie im Internet auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen unter der Internetadresse https://www.gardelegen.de und unter Angabe der Fundstelle zu veröffentlichen.

 

Das Gleiche gilt u. a. für gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen, Ersatzbekanntmachungen, Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe sowie Bekanntmachungen von Sitzungen des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und seiner Ausschüsse. Auch hier ist vorgesehen sie auf Homepage der Hansestadt Gardelegen unter Angabe der Fundstellen bekannt zu machen.

 

Durch den Ortschaftsrat Algenstedt wurde der Antrag gestellt, den Standort der Bekanntmachungstafel zu ändern. Die Bekanntmachungstafel soll am Eingang des Feuerwehrgerätehauses in Algenstedt, Im Dorfe 18, angebracht werden.

 

Weitere Änderungen zu Standorten der Bekanntmachungstafeln in den Ortschaften und Ortsteilen liegen nicht vor.

 

Aufgrund der umfangreichen Änderungen und der besseren Übersichtlichkeit wurde der § 20 Öffentliche Bekanntmachungen insgesamt in die 1. Satzungsänderung aufgenommen.

 

Die Formulierung des § 21 Sprachliche Gleichstellung wurde geschlechterneutral geändert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__