Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen.
Gesetzliche
Grundlage:
§ 8 i. V. m. §§ 10
und 45 Abs. 2 Ziff. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des
Kommunalverfassungsgesetzes vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100)
Sachverhalt:
Mit der 1. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen wurde im § 5 Abs. 2 die
Bezeichnung des § 47 Abs. 1 KVG LSA in § 47 Abs. 2 KVG LSA korrigiert.
Durch die Änderung
der Verwaltungsstruktur und der Gliederung der Verwaltung in Dezernate und
Ämter muss auch die Bezeichnung „Fachbereichsleiter“ in „Dezernatsleiter“
geändert werden. Das ist im § 6 Abs. 2 Punkt 1 erfolgt.
Der § 14 Abs. 1
Satz 4 wurde entsprechend der Regelung im § 20 Abs. 6 Satz 1 angepasst.
Der § 20
Öffentliche Bekanntmachungen wurde umfassend geändert.
Erfolgte bisher
beispielsweise die Veröffentlichung von Satzungen im Amtsblatt für den
Altmarkkreis Salzwedel ist nun vorgesehen sie im Internet auf der Homepage der
Hansestadt Gardelegen unter der Internetadresse https://www.gardelegen.de und unter Angabe der Fundstelle zu
veröffentlichen.
Das Gleiche gilt u.
a. für gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen, Ersatzbekanntmachungen,
Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe sowie Bekanntmachungen von Sitzungen des
Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und seiner Ausschüsse. Auch hier ist
vorgesehen sie auf Homepage der Hansestadt Gardelegen unter Angabe der
Fundstellen bekannt zu machen.
Durch den
Ortschaftsrat Algenstedt wurde der Antrag gestellt, den Standort der
Bekanntmachungstafel zu ändern. Die Bekanntmachungstafel soll am Eingang des
Feuerwehrgerätehauses in Algenstedt, Im Dorfe 18, angebracht werden.
Weitere Änderungen
zu Standorten der Bekanntmachungstafeln in den Ortschaften und Ortsteilen
liegen nicht vor.
Aufgrund der
umfangreichen Änderungen und der besseren Übersichtlichkeit wurde der § 20
Öffentliche Bekanntmachungen insgesamt in die 1. Satzungsänderung aufgenommen.
Die Formulierung
des § 21 Sprachliche Gleichstellung wurde geschlechterneutral geändert.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__