Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bertolt-Brecht-Straße / OdF-Straße
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen
der Fortsetzung der Städtebauförderung 2022 in Einzelabstimmung folgende
Einzelmaßnahmen für das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bertolt-Brecht-Straße / OdF-Straße:
1. Sanierung Kita OdF-Straße, 3. Finanzierungsabschnitt (FA)
2. Erneuerung OdF-Straße, 2. FA
3. Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Sachverhalt:
Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich um
die Umsetzung von eigenen Maßnahmen an Liegenschaften der Hansestadt
Gardelegen. Die finanziellen Mittel werden erst mit Beschlussfassung für die
Haushaltsjahre 2023 ff. geplant und die Eigenmittel in den jeweiligen
Haushaltsjahren gebunden.
Im Rahmen der Städtebauförderung sind mit den jeweiligen Jahresanmeldungen
zwingend auch Maßnahmen durchzuführen, die als Klimaschutz-Maßnahme gewertet
werden können; das ist durch die Maßnahme Nr. 3 gegeben.
zu 1:
Sanierung Kita OdF-Straße, 3. Finanzierungsabschnitt
Durchführung 2022-2022
Kosten insgesamt 460.000
€
Fördermittel 306.600
€
Anteil Stadt 153.400
€
In der OdF-Straße befindet sich die kombinierte Kindertagesstätte,
bestehend aus Kinderkrippe „Spatzennest“ und Kindergarten „Zwergenland“. Ihr
Innenbereich ist zum
Teil noch auf dem Stand der 1980er Jahre und entspricht nicht den
aktuellen Anforderungen an eine solche Einrichtung. Aus Mitteln des
Konjunkturpakets II ist sie bereits energetisch und
strukturell teilsaniert worden.
Nachdem die Gebäudehülle bereits modernisiert wurde, ist es erforderlich
den Brandschutz,
die Heizungs- und Sanitäranlagen, einschließlich Toiletten und
Waschräume, die Flure und
Treppenhäuser sowie die Aufenthaltsräume den Bedarfen und geänderten
Nutzungsstrukturen anzupassen.
Die Hansestadt hat für das Vorhaben bereits in den Programmjahren 2017
und 2019
Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen (Stadtumbau). Der
Kostenrahmen belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 900.000,00 €. Im Zuge der
weiteren Planung wurden jedoch
Gesamtkosten in Höhe von 1.520.000,00 € (Kostenaufstellung vom
25.01.2021) ermittelt.
Daraufhin hat die Hansestadt am 28.01.2021 einen Änderungsantrag
gestellt, um bereits
bewilligte Fördermittel des Programmjahrs 2019 für die Sanierung der
Kindertagesstätte
einsetzen zu können. Die Bestätigung des Landesverwaltungsamtes erfolgte
am 22.02.2021,
sodass zu diesem Zeitpunkt die Gesamtfinanzierung des Vorhabens
gesichert war.
Nach Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich bei der
Kindertagesstätte um
einen Sonderbau, der in den Teilen Tragwerksplanung und Brandschutz
prüfpflichtig ist.
Aufgrund der Anforderungen und der sich seit dem vierten Quartal 2020
dynamisch entwickelnden Preissteigerungen für Baustoffe haben sich die
Gesamtkosten
erneut erhöht und belaufen sich nunmehr auf 2.100.000 €.
zu 2:
Erneuerung OdF-Straße, 2. Bauabschnitt
Durchführung 2023-2024
Kosten insgesamt 131.000
€
Fördermittel 87.300
€
Anteil Stadt 43.700
€
Gemäß aktueller Kostenberechnung der Entwurfsplanung belaufen sich die
Gesamtkosten
auf rund 1.360.000 €. Aus dem Programmjahr 2021 hat die Hansestadt
Gardelegen einen Zuwendungsbescheid für die anteiligen Fördermittel für die
Gesamtausgabe in Höhe von 1.229.000 € erhalten. Damit ist der 1. Bauabschnitt
bereits realisierbar.
Für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, insbesondere zur
Absicherung der Kosten für den 2. Bauabschnitt, werden finanzielle Mittel in
Höhe von 131.000 € für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich. Der Eigenanteil der
Stadt beläuft sich dabei auf 43.667 Euro.
Die Maßnahme trägt zur Verbesserung der Infrastruktur Gardelegens bei
und steht in
Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen des Fördergebietes. Benannt
wird die
Erneuerung der Straße im IGEK 2019 als Entwicklungsziel für das
Handlungsfeld
„Verbesserung der Straßeninfrastruktur“ (Teil 2, Kapitel 3.4, Seite 95
sowie Anlage 3 Seite 3).
zu 3:
Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Durchführung 2024-2024
Kosten insgesamt 78.000
€
Fördermittel 52.000
€
Anteil Stadt 26.000
€
In der Straßenbeleuchtung steckt ein enormes Energieeinsparpotential,
das erfolgreich
erschlossen werden kann. Mit einem individuellen Beleuchtungskonzept
soll die
Straßenbeleuchtung, welche zum Teil noch aus der DDR-Zeit stammt, auf
öffentlichen
Straßen und Plätzen im Fördergebiet sukzessiv auf energiesparende
LED-Technik
umgerüstet werden. Der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung kann somit
deutlich
reduziert werden. Es wird ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz
geleistet, indem Energie
eingespart sowie Strom- und Wartungskosten aufgrund der Langlebigkeit
der LED-Technik
gesenkt werden. Darüber hinaus trägt das Vorhaben zur Verbesserung des
öffentlichen
Raums und Wohnumfeldes bei. In einem ersten Schritt soll die Straßenbeleuchtung
der zum
Teil im Fördergebiet liegenden Bertolt-Brecht-Straße auf LED-Technik
umgestellt werden. Im Zuge der energetischen Erneuerung der Straßenbeleuchtung
wird der Energieverbrauch
um insgesamt 76 % herabgesenkt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von
15 Jahren
ergibt sich eine CO2-Einsparung von insgesamt 151,97 Tonnen.
Benannt wird die Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung im IGEK
2019 als
Entwicklungsziel für das Handlungsfeld „Verbesserung der
Straßeninfrastruktur“ (Teil 2,
Kapitel 3.4, Seite 95 sowie Anlage 3 Seite 5).
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( X ) Nein: ( )
siehe
Sachverhalt
Veranschlagung
in Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: