Betreff
Fortsetzung der Städtebauförderung 2022
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bertolt-Brecht-Straße / OdF-Straße
Vorlage
233/20/22
Aktenzeichen
OW
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Fortsetzung der Städtebauförderung 2022 in Einzelabstimmung folgende Einzelmaßnahmen für das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung Bertolt-Brecht-Straße / OdF-Straße:

 

1.    Sanierung Kita OdF-Straße, 3. Finanzierungsabschnitt (FA)

2.    Erneuerung OdF-Straße, 2. FA

3.    Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung

 

 


Sachverhalt:

Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich um die Umsetzung von eigenen Maßnahmen an Liegenschaften der Hansestadt Gardelegen. Die finanziellen Mittel werden erst mit Beschlussfassung für die Haushaltsjahre 2023 ff. geplant und die Eigenmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren gebunden.
Im Rahmen der Städtebauförderung sind mit den jeweiligen Jahresanmeldungen zwingend auch Maßnahmen durchzuführen, die als Klimaschutz-Maßnahme gewertet werden können; das ist durch die Maßnahme Nr. 3 gegeben.

 

 

zu 1:
Sanierung Kita OdF-Straße, 3. Finanzierungsabschnitt
Durchführung 2022-2022
Kosten insgesamt                                  460.000 €
Fördermittel                                           306.600 €
Anteil Stadt                                            153.400 €

In der OdF-Straße befindet sich die kombinierte Kindertagesstätte, bestehend aus Kinderkrippe „Spatzennest“ und Kindergarten „Zwergenland“. Ihr Innenbereich ist zum

Teil noch auf dem Stand der 1980er Jahre und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine solche Einrichtung. Aus Mitteln des Konjunkturpakets II ist sie bereits energetisch und

strukturell teilsaniert worden.

Nachdem die Gebäudehülle bereits modernisiert wurde, ist es erforderlich den Brandschutz,

die Heizungs- und Sanitäranlagen, einschließlich Toiletten und Waschräume, die Flure und

Treppenhäuser sowie die Aufenthaltsräume den Bedarfen und geänderten

Nutzungsstrukturen anzupassen.

Die Hansestadt hat für das Vorhaben bereits in den Programmjahren 2017 und 2019

Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen (Stadtumbau). Der Kostenrahmen belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 900.000,00 €. Im Zuge der weiteren Planung wurden jedoch

Gesamtkosten in Höhe von 1.520.000,00 € (Kostenaufstellung vom 25.01.2021) ermittelt.

Daraufhin hat die Hansestadt am 28.01.2021 einen Änderungsantrag gestellt, um bereits

bewilligte Fördermittel des Programmjahrs 2019 für die Sanierung der Kindertagesstätte

einsetzen zu können. Die Bestätigung des Landesverwaltungsamtes erfolgte am 22.02.2021,

sodass zu diesem Zeitpunkt die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert war.

Nach Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich bei der Kindertagesstätte um

einen Sonderbau, der in den Teilen Tragwerksplanung und Brandschutz prüfpflichtig ist.

Aufgrund der Anforderungen und der sich seit dem vierten Quartal 2020 dynamisch entwickelnden Preissteigerungen für Baustoffe haben sich die Gesamtkosten

erneut erhöht und belaufen sich nunmehr auf 2.100.000 €.

 

 

zu 2:
Erneuerung OdF-Straße, 2. Bauabschnitt
Durchführung 2023-2024
Kosten insgesamt                                  131.000 €
Fördermittel                                             87.300 €
Anteil Stadt                                              43.700 €

Gemäß aktueller Kostenberechnung der Entwurfsplanung belaufen sich die Gesamtkosten

auf rund 1.360.000 €. Aus dem Programmjahr 2021 hat die Hansestadt Gardelegen einen Zuwendungsbescheid für die anteiligen Fördermittel für die Gesamtausgabe in Höhe von 1.229.000 € erhalten. Damit ist der 1. Bauabschnitt bereits realisierbar.

Für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, insbesondere zur Absicherung der Kosten für den 2. Bauabschnitt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 131.000 € für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich dabei auf 43.667 Euro.

Die Maßnahme trägt zur Verbesserung der Infrastruktur Gardelegens bei und steht in

Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen des Fördergebietes. Benannt wird die

Erneuerung der Straße im IGEK 2019 als Entwicklungsziel für das Handlungsfeld

„Verbesserung der Straßeninfrastruktur“ (Teil 2, Kapitel 3.4, Seite 95 sowie Anlage 3 Seite 3).

zu 3:
Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Durchführung 2024-2024
Kosten insgesamt                                    78.000 €
Fördermittel                                             52.000 €
Anteil Stadt                                              26.000 €

In der Straßenbeleuchtung steckt ein enormes Energieeinsparpotential, das erfolgreich

erschlossen werden kann. Mit einem individuellen Beleuchtungskonzept soll die

Straßenbeleuchtung, welche zum Teil noch aus der DDR-Zeit stammt, auf öffentlichen

Straßen und Plätzen im Fördergebiet sukzessiv auf energiesparende LED-Technik

umgerüstet werden. Der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung kann somit deutlich

reduziert werden. Es wird ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz geleistet, indem Energie

eingespart sowie Strom- und Wartungskosten aufgrund der Langlebigkeit der LED-Technik

gesenkt werden. Darüber hinaus trägt das Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen

Raums und Wohnumfeldes bei. In einem ersten Schritt soll die Straßenbeleuchtung der zum

Teil im Fördergebiet liegenden Bertolt-Brecht-Straße auf LED-Technik umgestellt werden. Im Zuge der energetischen Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird der Energieverbrauch

um insgesamt 76 % herabgesenkt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 15 Jahren

ergibt sich eine CO2-Einsparung von insgesamt 151,97 Tonnen.

 

Benannt wird die Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung im IGEK 2019 als

Entwicklungsziel für das Handlungsfeld „Verbesserung der Straßeninfrastruktur“ (Teil 2,

Kapitel 3.4, Seite 95 sowie Anlage 3 Seite 5).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja: ( X )          Nein: (  )

 

siehe Sachverhalt

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: