Betreff
Gardelegen – Kita OdF-Straße
Überplanmäßige Auszahlungen
(Vorfinanzierung von Fördermitteln)
Vorlage
231/20/22
Aktenzeichen
OW
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

1.   Der Stadtrat beschließt zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Fortsetzung und zur Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in der Kita OdF-Straße überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 580.000 Euro. Die Deckung erfolgt im Rahmen einer Vorfinanzierung durch Mehreinzahlungen bei der Investitionszuweisung des Landes und bei den Grundstücksverkäufen.

2.   Zur Teil-Refinanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen ist der entsprechende Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Fördergebiet Bertolt-Brecht-Straße/OdF-Straße zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

Die Arbeiten zum Umbau und zur Sanierung der Kita OdF-Straße werden gegenwärtig auf der Grundlage der Projektplanung durchgeführt. Dazu stehen im Haushalt insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 1.520.000 Euro zur Verfügung. Das Vorhaben wird mit finanziellen Mittel aus dem Programm der Städtebauförderung gefördert; der Fördersatz liegt bei ca. 66 %.

Sämtliche erforderlichen Bauleistungen sind inzwischen ausgeschrieben worden.
Im Ergebnis der Ausschreibungen ergibt sich ein finanzieller Fehlbetrag in Höhe von
580.000 Euro; die Gesamtbaukosten belaufen sich auf voraussichtlich 2.100.000 Euro.

Dieser Umstand hängt mit der rasanten Preisentwicklung für Bauarbeiten zusammen, wie sie seit einiger Zeit in der gesamten Baubranche zu beobachten ist, sowie mit der Umsetzung von unvorhersehbaren Leistungen, zum Beispiel im Bereich der Fußbodenaufbauten.

 

Für die unterbrechungsfreie Fortsetzung der Bauarbeiten und den ordnungsgemäßen Abschluß der Maßnahme soll der gegenwärtig bestehende finanzielle Fehlbedarf aus dem Haushalt der Hansestadt Gardelegen im Rahmen einer Vorfinanzierung gedeckt werden;
die Deckung ist durch Mehreinzahlungen bei der Investitionszuweisung sowie bei den Grundstücksverkäufen gegeben.

Weiterhin soll gleichzeitig der entsprechende Anteil an Fördermitteln im Rahmen des Fortführungsantrags für das Jahr 2022 beim Landesverwaltungsamt beantragt werden (Verweis auf Beschlussvorlage 233/20/22; mit der Anmeldung auf Fördermittel aus der Städtebauförderung sind Mehrkosten in Höhe von Kostenrahmen 460.000 Euro beantragt worden).

 

Übersicht über die Vorfinanzierung
Ausgabe insgesamt                               580.000 €
Einnahme Fördermittel                          306.600 €
Anteil Stadt                                            273.400 €

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung im    Ergebnishaushalt ()                Investitionsplan ( X )

 

Buchungsstellen         ( 5.2.1.10/6009.681100 / 5.2.1.10/6009.785100 )
und                             ( 5.2.1.10/6042.681100 / 5.2.1.10/6042.785100 )

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen             2.100.000 €

 

Erträge                                                                    Einzahlungen              1.320.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                      26.500 €

 

mögliche Sonderposten                                                                                     16.500 €

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              2102

 

 


Anlagen: