Überplanmäßige Auszahlungen
(Vorfinanzierung von Fördermitteln)
Beschluss:
1.
Der Stadtrat beschließt zur Sicherstellung der
unterbrechungsfreien Fortsetzung und zur Fertigstellung der Sanierungsarbeiten
in der Kita OdF-Straße überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 580.000 Euro.
Die Deckung erfolgt im Rahmen einer Vorfinanzierung durch Mehreinzahlungen bei
der Investitionszuweisung des Landes und bei den Grundstücksverkäufen.
2. Zur Teil-Refinanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen ist der entsprechende Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Fördergebiet Bertolt-Brecht-Straße/OdF-Straße zu stellen.
Sachverhalt:
Die Arbeiten zum Umbau und zur Sanierung der
Kita OdF-Straße werden gegenwärtig auf der Grundlage der Projektplanung
durchgeführt. Dazu stehen im Haushalt insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von
1.520.000 Euro zur Verfügung. Das Vorhaben wird mit finanziellen Mittel aus dem
Programm der Städtebauförderung gefördert; der Fördersatz liegt bei ca. 66 %.
Sämtliche erforderlichen Bauleistungen sind
inzwischen ausgeschrieben worden.
Im Ergebnis der Ausschreibungen ergibt sich ein finanzieller Fehlbetrag in Höhe
von
580.000 Euro; die Gesamtbaukosten belaufen sich auf voraussichtlich 2.100.000
Euro.
Dieser Umstand hängt mit der rasanten
Preisentwicklung für Bauarbeiten zusammen, wie sie seit einiger Zeit in der
gesamten Baubranche zu beobachten ist, sowie mit der Umsetzung von
unvorhersehbaren Leistungen, zum Beispiel im Bereich der Fußbodenaufbauten.
Für die unterbrechungsfreie Fortsetzung der
Bauarbeiten und den ordnungsgemäßen Abschluß der Maßnahme soll der gegenwärtig
bestehende finanzielle Fehlbedarf aus dem Haushalt der Hansestadt Gardelegen im
Rahmen einer Vorfinanzierung gedeckt werden;
die Deckung ist durch Mehreinzahlungen bei der Investitionszuweisung sowie bei
den Grundstücksverkäufen gegeben.
Weiterhin soll gleichzeitig der entsprechende
Anteil an Fördermitteln im Rahmen des Fortführungsantrags für das Jahr 2022
beim Landesverwaltungsamt beantragt werden (Verweis auf Beschlussvorlage
233/20/22; mit der Anmeldung auf Fördermittel aus der Städtebauförderung sind
Mehrkosten in Höhe von Kostenrahmen 460.000 Euro beantragt worden).
Übersicht über die Vorfinanzierung
Ausgabe insgesamt 580.000
€
Einnahme Fördermittel 306.600
€
Anteil Stadt 273.400
€
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( X )
Nein: ( )
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt () Investitionsplan ( X )
Buchungsstellen
( 5.2.1.10/6009.681100 /
5.2.1.10/6009.785100 )
und (
5.2.1.10/6042.681100 / 5.2.1.10/6042.785100 )
Aufwendungen € Auszahlungen 2.100.000 €
Erträge
€ Einzahlungen 1.320.000
€
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. 26.500 €
mögliche
Sonderposten 16.500 €
jährliche Folgeaufwendungen bis 2102
Anlagen: