Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.                   den Entwurf des Bebauungsplans „Unter den Linden“ zu billigen

 

1.                   die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

2.                   die Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

 

gesetzliche Grundlage:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung: Dannefeld

Flur: 7

Flurstück: 142

 

Am 20.09.2021 wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Unter den Linden“ in der Ortschaft Dannefeld gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wurden in der Zeit vom 17.11.2021-10.01.2022 durchgeführt.

 

Hinweise und Belange der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebracht.

 

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ging hervor, dass die an das Plangebiet angrenzende Straße von einer geschützten Allee geprägt ist und Besonderheiten bei der Planung des Vorhabenstandorts zu berücksichtigen sind. Der Planer konnte nach Absprache mit der zuständigen Behörde die zu beachtenden Besonderheiten in die Planung einarbeiten.

 

Mit dem Bebauungsplan soll eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Entwicklungsfläche für eine entsprechende Bebauung verfügbar gemacht werden. Da sich der Vorhabenstandort an einer bereits erschlossenen Straße befindet, sind, bis auf die Herstellung von Hausanschlüssen, keine weiteren Erschließungsmaßnahmen notwendig. Der Hansestadt Gardelegen entstehen dabei keine Kosten.

 

Die vorhandene Bebauung und die ausgewiesene Entwicklungsfläche bilden den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung, vorhandene Bebauungsstruktur). Das Vorhaben steht in Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung.

 

Im Rahmen einer Umweltanalyse wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt untersucht, bewertet und im Umweltbericht schriftlich festgehalten. Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, der Eingriff kann vollständig kompensiert werden.

 

Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 

Anlagen:

Planzeichnung (Stand: März 2022)

Gestaltungsplan (Stand: März 2022)

Begründung (Stand: März 2022)

Umweltbericht (Stand: März 2022)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: