Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
den
Entwurf des Bebauungsplans „Unter den Linden“ zu billigen
1.
die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
2.
die
Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB
gesetzliche
Grundlage:
Baugesetzbuch
(BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Gemarkung: Dannefeld
Flur: 7
Flurstück: 142
Am 20.09.2021 wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Unter den Linden“ in der
Ortschaft Dannefeld gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wurden in der Zeit vom
17.11.2021-10.01.2022 durchgeführt.
Hinweise und Belange der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden im Entwurf des Bebauungsplans
berücksichtigt.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung eingebracht.
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ging hervor, dass die an das Plangebiet angrenzende Straße von einer
geschützten Allee geprägt ist und Besonderheiten bei der Planung des
Vorhabenstandorts zu berücksichtigen sind. Der Planer konnte nach Absprache mit
der zuständigen Behörde die zu beachtenden Besonderheiten in die Planung
einarbeiten.
Mit dem Bebauungsplan soll eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene
Entwicklungsfläche für eine entsprechende Bebauung verfügbar gemacht werden. Da
sich der Vorhabenstandort an einer bereits erschlossenen Straße befindet, sind,
bis auf die Herstellung von Hausanschlüssen, keine weiteren
Erschließungsmaßnahmen notwendig. Der Hansestadt Gardelegen entstehen dabei
keine Kosten.
Die vorhandene Bebauung und die ausgewiesene Entwicklungsfläche bilden
den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung, vorhandene Bebauungsstruktur). Das
Vorhaben steht in Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung.
Im Rahmen einer Umweltanalyse wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf
das Landschaftsbild und den Naturhaushalt untersucht, bewertet und im
Umweltbericht schriftlich festgehalten. Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, der Eingriff kann vollständig
kompensiert werden.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung
(Stand: März 2022)
Gestaltungsplan
(Stand: März 2022)
Begründung (Stand:
März 2022)
Umweltbericht
(Stand: März 2022)
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: