Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Bestandsplan
(gegenwärtiger Bestand) für das Radwegekonzept der Hansestadt Gardelegen gemäß
Beauftragung des Stadtrats aus der Sitzung zur Haushaltsberatung zur Kenntnis.
Zur weiteren Bearbeitung und Fortschreibung des Konzepts wird eine
Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionsmitgliedern (jede Fraktion soll durch
1 Mitglied vertreten sein) gebildet; das weitere Vorgehen, wie beispielsweise
die Beteiligung der Ortsteile, wird dann durch die Arbeitsgruppe
entschieden.
Sachverhalt:
Aufgabe des Radwegekonzepts für die Hansestadt Gardelegen ist die Planung eines vollständigen und komfortabel zu befahrenden Wegenetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr. Die Planung soll, unabhängig von der Baulastträgerschaft, alle bestehenden Infrastrukturen und Wegeverbindungen wie straßenbegleitende Radwege, das ländliche Wegenetz sowie innerörtliche Straßen und Radwege einbeziehen. Dabei soll insbesondere auch das Landesradverkehrsnetz des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden.
Radverkehrsanlagen sollen gut
befahrbar, ganzjährig nutzbar und sicher gestaltet sein. Aus diesem Grunde ist
es wichtig, daß einheitliche Qualitätsstandards angewendet werden.
Für die Entwicklung des Radwegekonzepts der Hansestadt Gardelegen sollen im
Weiteren die Qualitätsstandards „Zielstandard“ und „Mindeststandard“
Berücksichtigung finden.
Der Zielstandard orientiert sich an den Vorgaben der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und beschreibt das angestrebte Mindestmaß, daß eine Radverkehrsanlage unter normalen Nutzungsbedingungen zukünftig aufweisen soll.
Der Mindeststandard stellt auf die vorhandene Bestandsinfrastruktur ab und beschreibt die tolerierbare Mindestqualität, die eine Radverkehrsanlage aufweisen muss, damit sie zunächst als Bestandteil in das Radwegekonzept aufgenommen werden kann. Der Mindeststandard orientiert sich an den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).
Perspektivisch sollen Radverkehrsanlagen mit Mindeststandard an den Zielstandard angepasst werden. Bei Trassenführungen von Radwegen, die auf Wirtschaftswegen, Forstwegen oder anderen Sonderführungsformen verlaufen, überlagert sich der Radverkehr mit anderen Nutzungen, so daß die Radverkehrsanlagen auch für andere Zweckbestimmungen dauerhaft nutzbar und entsprechend ausgestaltet sein müssen.
Die im Bestandsplan dargestellten Radwege entsprechen dem Mindeststandard; sie können demzufolge als Bestandsinfrastruktur im Radwegekonzept festgeschrieben werden.
Bei der Erarbeitung des
Radwegekonzepts sollen keine Führungsformen für den Radverkehr ausgeschlossen
werden, so dass bestehende Infrastrukturen und Wegeverbindungen wie
- straßenbegleitende Radwege
- ländliche Wege
- innerörtliche Straßen und Radwege
- Mischverkehrsführung
- Forstwege
- Deichwege
als mögliche Anlagen für den Radwege in Betracht gezogen werden sollen.
Folgende für die Hansestadt Gardelegen heranzuziehende Standards sind zu beachten (typische Beispiele):
Mischverkehr, außerorts
bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 70 km/h: bis 4.000 Kfz/Tag
bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h: bis 2.500 Kfz/Tag
Radweg, straßenbegleitend, 2
Richtungen, auch als Gehweg nutzbar, außerorts
Zielstandard: 2,50
m
Mindeststandard: 2,00
m
Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn: 1,75
m
Radweg, selbstständig, 2
Richtungen, auch als Gehweg nutzbar
Zielstandard: 2,50
m
Mindeststandard: 2,00
m
ländliche Wege (Wirtschaftswege)
Zielstandard: 3,50
m
mit Kronenbreite 4,00
m
Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn: 1,75
m
Forstwege
Zielstandard: 3,00
m
Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn: 1,75
m
Das Radverkehrsnetz soll ganzjährig
gut befahrbar sein. Die Oberflächen sind deshalb so zu gestalten, dass sie
wintertauglich und auch bei Nässe geeignet sind.
Es sollen folgende Oberflächen zum Einsatz kommen:
- Asphalt oder Beton
- Pflaster / Platten ohne Fase
- geschnittener Naturstein
- gebrochener Naturstein nur auf kurzen Abschnitten
Im Bestand sind wassergebundene
Decken in guter Qualität als Übergangslösung tolerierbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: (
) Nein: ( X )
Veranschlagung
in Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: