vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Schenkenhorst" - Entwurf
Beschluss:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Biogasanlage Schenkenhorst“ zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB)
in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Die am Standort Schenkenhorst bestehende Biogasanlage wird derzeit auf der Basis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen 402.3.9-440008/09/79 vom 29. Juni 2010 sowie mit dem Bescheid zur Änderungsanzeige N7035516 vom 23.11.2011 privilegiert mit einer elektrischen Leistung von etwa 549 kWel betrieben.
Die gesetzlichen Vorgaben für Biogasanlagen unterlagen in den zurückliegenden Jahren einem stetigen Wandel. Sowohl die planungsrechtlichen Anforderungen als auch die geänderten technischen Normen stellen die Betreiber von Biogasanlagen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Das Erfordernis zur Überplanung des Standortes erwächst allein aus den planungsrechtlichen Schranken des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Bauliche oder sonstige wesentliche Veränderungen sind nicht erforderlich. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nicht mehr nach § 35 BauGB.
Es geht allein um die Bestandssicherung der Biogasanlage. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll also der Schaffung einer Investitions- und Planungssicherheit für den gewerblichen Betrieb der Anlage dienen.
Hinweis:
Der vorliegende Entwurf gleicht dem Entwurf (Beschluss-Nr. 168/15/21)
vollumfänglich. Dieser wurde von der Tagesordnung genommen, da seitens des
Ortschaftsrates und des Betreibers noch Regelungsbedarf bzgl. einer in der
Vergangenheit vorgesehenen Hähnchenmastanlage bestand. Es wurde Übereinkunft
erzielt. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird eine beschränkt persönliche
Dienstbarkeit den Ausschluss einer solchen Anlage notariell begründen.
Anlagen
· Planzeichnung
· Vorhaben- und Erschließungsplan
· Begründung inkl. Umweltbericht
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: