Betreff
Schenkenhorst
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Schenkenhorst" - Entwurf
Vorlage
251/21/22
Aktenzeichen
Ah
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Schenkenhorst“ zu billigen

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung

 

 

 


Sachverhalt:

Die am Standort Schenkenhorst bestehende Biogasanlage wird derzeit auf der Basis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen 402.3.9-440008/09/79 vom 29. Juni 2010 sowie mit dem Bescheid zur Änderungsanzeige N7035516 vom 23.11.2011 privilegiert mit einer elektrischen Leistung von etwa 549 kWel betrieben.

 

Die gesetzlichen Vorgaben für Biogasanlagen unterlagen in den zurückliegenden Jahren einem stetigen Wandel. Sowohl die planungsrechtlichen Anforderungen als auch die geänderten technischen Normen stellen die Betreiber von Biogasanlagen zunehmend vor neue Herausforderungen.

Das Erfordernis zur Überplanung des Standortes erwächst allein aus den planungsrechtlichen Schranken des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Bauliche oder sonstige wesentliche Veränderungen sind nicht erforderlich. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nicht mehr nach § 35 BauGB.

Es geht allein um die Bestandssicherung der Biogasanlage. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll also der Schaffung einer Investitions- und Planungssicherheit für den gewerblichen Betrieb der Anlage dienen.  

 

Hinweis:
Der vorliegende Entwurf gleicht dem Entwurf (Beschluss-Nr. 168/15/21) vollumfänglich. Dieser wurde von der Tagesordnung genommen, da seitens des Ortschaftsrates und des Betreibers noch Regelungsbedarf bzgl. einer in der Vergangenheit vorgesehenen Hähnchenmastanlage bestand. Es wurde Übereinkunft erzielt. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit den Ausschluss einer solchen Anlage notariell begründen.

 

Anlagen

 

·         Planzeichnung

·         Vorhaben- und Erschließungsplan

·         Begründung inkl. Umweltbericht

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: