Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt,
1. für den Förderantrag zu
privaten Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen
„Ernst-Thälmann-Straße 29, Hansestadt
Gardelegen“ einen
Förderzuschuss bereitzustellen.
Gesetzliche Grundlagen:
- „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen
des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer
Stadtkerne“ (RL StäBauF) vom 3.7.1998 (MBl. LSA S. 1723), zuletzt geändert
durch Verwaltungsvorschrift v. 30.07.1999 (MBl. LSA 1999, S. 1201)
- Modernisierungsrichtlinie – Grundsätze für den Einsatz
von Fördermitteln für private
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus den
Förderprogrammen für
Stadtsanierung, Städtebaulicher Denkmalschutz zur
Sicherung und Erhaltung historischer
Stadtkerne und Stadtumbau-Ost
(Beschluss Nr. 449/38/02)
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 09.12.2002 sollen Fördermittel aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung, städtebaulichen Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtumbau-Ost zur Unterstützung privater Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das entsprechende Grundstück im Erhaltungsgebiet Altstadt bzw. in einem festgelegten Gebiet der Städtebauförderung befindet und die geplante Baumaßnahme den Sanierungs- und Erhaltungszielen bzw. den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts entspricht.
Das Ziel der Förderung privater Baumaßnahmen ist es, durch eine finanzielle Unterstützung dazu beizutragen, dass vorhandene Bausubstanz saniert wird, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage verbessert wird und eine funktionierende städtebauliche Struktur entsteht.
Zur Anreizförderung sowie zur Beseitigung von Gebäudeleerstand und baulichen Missständen setzt die Hansestadt Gardelegen seit Aufnahme in die Städtebauförderung Pauschalzuschüsse für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ein. Entsprechend Förderrichtlinien stellt sie für die Erneuerung der baulichen Hülle einschließlich energetischer Sanierung 30 – 40 % der Kosten bereit. Wird nur ein einzelnes Gewerk gefördert, beträgt der Zuschuss 30 %. Bei zwei und mehr Gewerken übernimmt die Hansestadt 40 %
der Baukosten.
Bei Maßnahmen, die die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden betreffen, bei denen Mieteinnahmen erzielt werden, wird der Prozentsatz der Bezuschussung durch eine Berechnung des Kostenerstattungsbetrags ermittelt.
Folgende private Baumaßnahme, welche o. g. Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, soll einen Zuschuss aus Städtebaufördermitteln erhalten:
Objekt: Wohn- und Geschäftshaus
Ernst-Thälmann-Straße 29
Gardelegen
Vorhaben: Nutzungsänderung der Verkaufsein-
richtung im Erdgeschoss in einen
Backwarenverkauf und ein Café
Förderfähige Kosten gesamt: 211.000,00 €
Förderzuschuss gemäß
städtischer Förderrichtlinie: 45,00 %
Förderzuschuss: 94.950,00
€
Das Fördervorhaben trägt zur Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbilds der Altstadt und zur Stärkung der zentralörtlichen Funktion der Innenstadt bei und steht in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(X)
Buchungsstelle ( ) ( 5.1.1.10/6017.785100)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 85.763,00 €
Erträge € Einzahlungen 57.175,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen:
- Lageplan Fördergebiet