Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Berge in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Vorlage
245/21/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Berge, Herrn Dirk Hupe, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.

 

Gesetzliche Grundlage

 

  • § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. LSA S. 108)
  • § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz – LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 07.007.2020 (GVBl. LSA S. 372)
  • § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)

 


Sachverhalt:

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter auf Vorschlag der Mitglieder im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches durch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Kamerad Dirk Hupe wurde am 17.02.2022 von den im Einsatzdienst tätigen Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Berge erneut für die Funktion des Ortswehrleiters vorgeschlagen.

 

Die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren werden erfüllt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( x  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__