Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des
Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Berge, Herrn Dirk Hupe, in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer
von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten
Funktionen.
Gesetzliche
Grundlage
- §
15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. LSA S. 108)
- § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz –
LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 07.007.2020 (GVBl. LSA S. 372)
- § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger
Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter auf Vorschlag der Mitglieder im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches durch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Kamerad Dirk Hupe wurde am 17.02.2022 von den im Einsatzdienst tätigen Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Berge erneut für die Funktion des Ortswehrleiters vorgeschlagen.
Die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren werden erfüllt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__