Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen trifft folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl der Hansestadt Gardelegen am 06.03.2022 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Sachverhalt:
Gemäß § 51 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entscheidet der Stadtrat über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl der Hansestadt Gardelegen am 06.03.2022.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2022 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA können Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Gemeindewahlleiter eingelegt werden. Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, ist die Wahl für gültig zu erklären (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 KWG LSA).
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: