Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl der Hansestadt Gardelegen am 06.03.2022
Vorlage
254/21/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen trifft folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl der Hansestadt Gardelegen am 06.03.2022 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 51 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entscheidet der Stadtrat über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl der Hansestadt Gardelegen am 06.03.2022.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2022 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA können Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Gemeindewahlleiter eingelegt werden. Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, ist die Wahl für gültig zu erklären (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 KWG LSA).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 


Anlagen: