Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen stimmt der vorliegenden Übersicht über die Maßnahmen- und Prioritätenliste „Straßenbau“ zu und beschließt die dargestellte Rang- und Reihenfolge für die Durchführung von Baumaßnahmen.
Sachverhalt:
Die Hansestadt Gardelegen ist für den Ausbau, den Neubau und die Unterhaltung der kommunalen Straßen innerhalb ihres Gemeindegebietes als Straßenbaulastträger zuständig.
Der erforderliche Bedarf an Leistungen für Straßenbau ist aus wirtschaftlichen Gründen im laufenden Haushalt nicht vollständig umsetzbar.
Es ist erforderlich, unter Beachtung mehrerer Kriterien eine Rang- und Reihenfolge für die Realisierung der Straßenbaumaßnahmen in Form einer Prioritätenliste festzuschreiben.
Die Prioritätenliste soll als Grundlage für die Planungen von Straßenbaumaßnahmen in den nächsten Jahren herangezogen werden.
Unter Beachtung dieser Grundsätze ist die Prioritätenliste, die Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist, erarbeitet worden. Die Rang- und Reihenfolge ergibt sich aus dem Punkte-Bewertungs-System; je mehr Punkte erreicht werden, desto höher ist die Platzierung der Straße. Die Wertungskriterien spiegeln folgende Aspekte wider:
1. Kategorie
hier ergibt sich die Punkt-Vergabe aus dem Verkehrsaufkommen
- 1 Punkt Anliegerstraßen
- 2 Punkte Ortsverbindungsstraßen,
außerhalb der Ortschaften
- 3 Punkte Ortsdurchfahrten,
innerhalb der Ortschaft
2. Infrastruktur-Zubringer
hier ist die Punkt-Vergabe abhängig davon, wieviel allgemeine Infrastruktur
über die Straße erreicht wird (Bahnhof, Einkaufsmöglichkeit, Kita, Schule, Arzt
u.ä)
- 1 Punkt wenig Infrastruktur wird
erreicht
- 2 Punkte mittlere Menge
Infrastruktur wird erreicht
- 3 Punkte viel Infrastruktur wird
erreicht
3. Busverkehr
hier wird bewertet, öffentlicher Personennahverkehr und Schulbusverkehr über
die Straße führen
- 0 Punkte kein Busverkehr
- 1 Punkt Busverkehr führt über die
Straße
4. Zustand
hier wird das Kriterium, das die grundsätzliche Ursache für die Aufnahme in die
Prioritätenliste bildet, bewertet; Hauptaufgabe des Straßenbaulastträgers ist
gemäß Straßengesetz die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht; Straßen sind
so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügen; dadurch wird die ordnungsgemäße
Benutzung der Straßen gewährleistet; dieses Bewertungskriterium fließt deshalb
mit entsprechend starker Wichtung in die Ermittlung der Rang- und Reihenfolge
ein
- 10 Punkte guter Zustand
- 30 Punkte schlechter Zustand
5. Fördermittel
möglich
dieses Kriterium spielt aus wirtschaftlichen Aspekten heraus eine entscheidende
Rolle bei der Entscheidung über die Realisierbarkeit einer Straßenbaumaßnahme;
die Berücksichtigung dieses Wertungskriteriums verdoppelt die Punkte-Anzahl
Kombimaßnahme
auch dieses Kriterium hat eine wesentliche Auswirkung auf die
Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme; es hat außerdem eine erhebliche
Auswirkung auf die technologischen Belange bei der Durchführung von
Straßenbaumaßnahmen; die Berücksichtigung dieses Kriteriums und die
entsprechende Umsetzung haben nicht zuletzt immense Außenwirkung; bei
Berücksichtigung dieses Kriteriums wird die Punkte-Anzahl verdoppelt
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: (x )
Nein: ( )
Veranschlagung
in Ergebnishaushalt (x ) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: