Betreff
Straßenbau - Maßnahmen- und Prioritätenliste
Vorlage
258/22/22
Aktenzeichen
OW
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen stimmt der vorliegenden Übersicht über die Maßnahmen- und Prioritätenliste „Straßenbau“ zu und beschließt die dargestellte Rang- und Reihenfolge für die Durchführung von Baumaßnahmen.

 

 


Sachverhalt:

Die Hansestadt Gardelegen ist für den Ausbau, den Neubau und die Unterhaltung der kommunalen Straßen innerhalb ihres Gemeindegebietes als Straßenbaulastträger zuständig.

Der erforderliche Bedarf an Leistungen für Straßenbau ist aus wirtschaftlichen Gründen im laufenden Haushalt nicht vollständig umsetzbar.

Es ist erforderlich, unter Beachtung mehrerer Kriterien eine Rang- und Reihenfolge für die Realisierung der Straßenbaumaßnahmen in Form einer Prioritätenliste festzuschreiben.

Die Prioritätenliste soll als Grundlage für die Planungen von Straßenbaumaßnahmen in den nächsten Jahren herangezogen werden.

 

Unter Beachtung dieser Grundsätze ist die Prioritätenliste, die Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist, erarbeitet worden. Die Rang- und Reihenfolge ergibt sich aus dem Punkte-Bewertungs-System; je mehr Punkte erreicht werden, desto höher ist die Platzierung der Straße. Die Wertungskriterien spiegeln folgende Aspekte wider:

 

1.    Kategorie
hier ergibt sich die Punkt-Vergabe aus dem Verkehrsaufkommen
- 1 Punkt        Anliegerstraßen
- 2 Punkte      Ortsverbindungsstraßen, außerhalb der Ortschaften
- 3 Punkte      Ortsdurchfahrten, innerhalb der Ortschaft

2.    Infrastruktur-Zubringer
hier ist die Punkt-Vergabe abhängig davon, wieviel allgemeine Infrastruktur über die Straße erreicht wird (Bahnhof, Einkaufsmöglichkeit, Kita, Schule, Arzt u.ä)
- 1 Punkt        wenig Infrastruktur wird erreicht       
- 2 Punkte      mittlere Menge Infrastruktur wird erreicht
- 3 Punkte      viel Infrastruktur wird erreicht

3.    Busverkehr
hier wird bewertet, öffentlicher Personennahverkehr und Schulbusverkehr über die Straße führen
- 0 Punkte      kein Busverkehr
- 1 Punkt        Busverkehr führt über die Straße

4.    Zustand
hier wird das Kriterium, das die grundsätzliche Ursache für die Aufnahme in die Prioritätenliste bildet, bewertet; Hauptaufgabe des Straßenbaulastträgers ist gemäß Straßengesetz die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht; Straßen sind so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügen; dadurch wird die ordnungsgemäße Benutzung der Straßen gewährleistet; dieses Bewertungskriterium fließt deshalb mit entsprechend starker Wichtung in die Ermittlung der Rang- und Reihenfolge ein
- 10 Punkte    guter Zustand
- 30 Punkte    schlechter Zustand                           

5.    Fördermittel möglich
dieses Kriterium spielt aus wirtschaftlichen Aspekten heraus eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung über die Realisierbarkeit einer Straßenbaumaßnahme; die Berücksichtigung dieses Wertungskriteriums verdoppelt die Punkte-Anzahl

Kombimaßnahme
auch dieses Kriterium hat eine wesentliche Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme; es hat außerdem eine erhebliche Auswirkung auf die technologischen Belange bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen; die Berücksichtigung dieses Kriteriums und die entsprechende Umsetzung haben nicht zuletzt immense Außenwirkung; bei Berücksichtigung dieses Kriteriums wird die Punkte-Anzahl verdoppelt

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (x )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (x )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: