Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
beschließt die 1. Änderung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
bezüglich der Fahrzeugkonzeption.
Gesetzliche
Grundlage
§ 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke- und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli.2009
Sachverhalt:
Die vorliegende
Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung wurde erst jüngst am 21.03.2022 vom
Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen (Vorlage 228/20/22).
Zwischenzeitlich
hat das Ministerium für Inneres und Sport die Bedingungen für die Förderung
sowie zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen konkretisiert. Um die
Möglichkeit von Fördermitteln zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
aufrechtzuerhalten, ist die Anpassung der Fahrzeugkonzeption als Teil der
Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans der Hansestadt Gardelegen
erforderlich.
Entsprechend der in
der Anlage beigefügten Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom
12.05.2022 sind unsere Fördermittelanträge bis zum 08.07.2022 einzureichen. Da
wir die Möglichkeit der Förderung entsprechend des Stadtrat Beschlusses immer
nutzen, macht sich die Änderung der Fahrzeugkonzeption erforderlich.
Dabei wurde die
Änderung so vorgenommen, dass alle Möglichkeiten der Förderungen genutzt werden
können und wir uns an der zentralen Beschaffung des Landes Sachsen-Anhalt
beteiligen.
Die
Stadtwehrleitung hat in ihrer Sitzung am 02.06.2022 der 1. Änderung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung bezüglich der
Fahrzeugkonzeption einstimmig zugestimmt.
Die finanziellen Auswirkungen sind den Anlagen zur Beschlussvorlage zu entnehmen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( x
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( x )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc.
€
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen:
- Risikoanalyse und
Brandschutzbedarfsplanung, Stand 02.06.2022
- 1. Änderung zur Fahrzeugkonzeption
– Synopse
- Mitteilung des Ministeriums für
Inneres und Sport vom 12.05.2022