Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen.
Gesetzliche
Grundlage:
§ 8 i. V. m. §§ 10
und 45 Abs. 2 Ziff. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des
Kommunalverfassungsgesetzes vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100)
Sachverhalt:
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt
Gardelegen vom 21.03.2022 (Beschluss-Nr. 237/20/22) wurde mit Datum vom ...
durch die Kommunalaufsicht des Altmarkkreises Salzwedel genehmigt. Sie ist seit
dem ... rechtskräftig.
Die Hauptsatzung wurde weitgehend angelehnt an die durch den Städte-und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) zur Verfügung gestellte Muster-Hauptsatzung, die in gleicher Art auch durch weitere Kommunen übernommen worden ist.
Ziel war es, die Art und Weise der Bekanntmachungen neu
festzulegen, im Grundsatz sollen danach, soweit nicht durch Rechtsvorschriften
besondere Regelungen getroffen worden sind, die gesetzlich erforderlichen
Bekanntmachungen über das Internet erfolgen.
Im Zusammenhang mit Bekanntmachungen, die gemäß der geänderten Hauptsatzung kürzlich durchgeführt worden sind, informierte die obere Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt darüber, dass die gewählte ausschließliche Formulierung der ortsüblichen Bekanntmachungsart, nämlich die Bekanntmachung im Internet, nicht den Maßgaben des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere bei Bekanntmachungen von Bauleitplänen und Ergänzungssatzungen (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB), entspreche.
Dort heißt es im § 4 a Abs. 4 S. 1 BauGB nämlich, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung von Bauleitplänen sowie den auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen […] ist.
Das Wort „zusätzlich“ setzt voraus, dass als grundsätzliche Art der ortsüblichen Bekanntmachung in diesen Fällen nicht das Internet genutzt werden kann, sondern eine andere Art der Bekanntmachung, wie über Schaukästen oder das Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel, angewendet werden muss.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, für Bauleitpläne und Ergänzungssatzungen nach BauGB als grundsätzliche Bekanntmachungsform das Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel festzuschreiben.
Um die rechtskonforme Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen vornehmen zu können, wird die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen in diesem Punkt zwingend erforderlich.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: