Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Haushaltssatzung 2021/2022

 

 


Sachverhalt:

 

Durch die Aufhebung des ersten Stadtratsbeschlusses zur 2. Nachtragshaussatzung muss eine erneute Beschlussfassung der korrigierten Satzung nebst Nachtragshaushaltsplan erfolgen.

 

Die Zahlen haben sich zur ersten Beschlussfassung nicht geändert. Es wurden lediglich die Tabellenköpfe der Finanzpläne und die Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen an die Forderungen der Kommunalaufsichtsbehörde angepasst.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2025 sind im Haushaltsplan Ein- und Auszahlungen für die Beschaffung von vier Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen veranschlagt, für die jeweils eine Förderung (2024 und 2025) bzw. eine zentrale Ausschreibung (2023) durch das Land realisiert werden soll.

 

Mit Schreiben vom 11.05.2022 hat das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt nunmehr mitgeteilt, dass ein Antrag auf Förderung nur berücksichtigt werden kann, wenn die Ausgabepositionen mit Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sind. Sofern diese Verpflichtungsermächtigungen bislang in der Planung noch nicht veranschlagt sind, muss das im Zuge einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan erfolgen.

 

Entsprechend wird dem Stadtrat vorgeschlagen, gem. § 103 KVG LSA eine 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Nachtragshaushaltsplan zu beschließen, in dem diese Erfordernisse berücksichtigt sind.

 

Weiterhin wurde in dem vorliegenden Nachtragshaushaltsplan auch der in der Stadtratssitzung am 21.03.2022 erteilte Beschluss BV 229/20/22 außerplanmäßige Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke berücksichtigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                        )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                     

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: