Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Haushaltssatzung 2021/2022
Sachverhalt:
Durch die Aufhebung des ersten Stadtratsbeschlusses zur 2.
Nachtragshaussatzung muss eine erneute Beschlussfassung der korrigierten
Satzung nebst Nachtragshaushaltsplan erfolgen.
Die Zahlen haben sich zur ersten Beschlussfassung nicht geändert. Es
wurden lediglich die Tabellenköpfe der Finanzpläne und die Übersicht der
Verpflichtungsermächtigungen an die Forderungen der Kommunalaufsichtsbehörde
angepasst.
In der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2025 sind im Haushaltsplan
Ein- und Auszahlungen für die Beschaffung von vier Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen
veranschlagt, für die jeweils eine Förderung (2024 und 2025) bzw. eine zentrale
Ausschreibung (2023) durch das Land realisiert werden soll.
Mit Schreiben vom 11.05.2022 hat das Innenministerium des Landes
Sachsen-Anhalt nunmehr mitgeteilt, dass ein Antrag auf Förderung nur
berücksichtigt werden kann, wenn die Ausgabepositionen mit
Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sind. Sofern diese
Verpflichtungsermächtigungen bislang in der Planung noch nicht veranschlagt
sind, muss das im Zuge einer Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan erfolgen.
Entsprechend wird dem Stadtrat vorgeschlagen, gem. § 103 KVG LSA eine 2.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Nachtragshaushaltsplan zu beschließen, in
dem diese Erfordernisse berücksichtigt sind.
Weiterhin wurde in dem vorliegenden Nachtragshaushaltsplan auch der in
der Stadtratssitzung am 21.03.2022 erteilte Beschluss BV 229/20/22 außerplanmäßige Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung
Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Wiepke berücksichtigt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) ( )
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen: