Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2021/2022
Sachverhalt:
Im Zuge der zur Prüfung der eingereichten 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2021/2022 wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Altmarkkreises Salzwedel auf eine fehlerhafte Darstellung in den Finanzplänen und die fehlende Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen hingewiesen.
Die Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen lag der Kommunal-aufsichtsbehörde zwar vor, entsprach jedoch nicht dem Muster 9 zur KomHVO.
Um eine angedrohte Beanstandung zu vermeiden, soll der Empfehlung der Kommunalaufsichtsbehörde gefolgt werden und die 2. Nachtrags-haushaltssatzung aufgehoben werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Anhörungsschreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 20.07.2022