Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
beschließt die Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Miesterhorst, Herrn Michael Truthe, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer
von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten
Funktionen.
Gesetzliche
Grundlage
- §
15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert
durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. LSA S. 133)
- § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz –
LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372)
- § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger
Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt sind Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter auf Vorschlag der
Mitglieder im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches durch die
Gemeinde als Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Kamerad Torsten Pilzecker wurde am 28.05.2022 von den im Einsatzdienst
tätigen Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Miesterhorst erneut für die Funktion des
stellv. Ortswehrleiters vorgeschlagen.
Die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren werden erfüllt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__