Betreff
Mitgliedschaft der Hansestadt Gardelegen in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V. (AGFK e.V.)
Vorlage
274/23/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtrat beschließt die Überführung der bisherigen Mitgliedschaft in der “Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt” in die am 06.07.2022 gegründete Nachfolgeorganisaton “Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V.”

 

 


Sachverhalt

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt (AGFK) ist seit ihrer Gründung am 11. November 2019 per Vereinbarung und Geschäftsordnung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gewesen. Die AGFK besaß damit keine eigene Rechtspersönlichkeit, was der Landesrechnungs-hof in der Vorortprüfung in Aken am 24.02.2022 kritisch bewertet hat. Es zeigte sich, dass die gewählte Organisationsform erhebliche Nachteile hatte:

-         Um die Geschäftsfähigkeit der AGFK herzustellen, wurde von der Stadt Aken die Geschäftsführung übernommen. Für die Stadtverwaltung war damit ein erheblicher Aufwand verbunden.

-         Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind jeweils bis zum Jahresende vollständig zu verausgaben. Rücklagen zur Umsetzung größerer Projekte oder zur Absicherung der Basisausgaben für den Fall, dass die Förderung des Landes zeitweise ausfällt, konnten nicht gebildet werden.

-         Das Personal der Geschäftsstelle war jeweils für die Dauer von einem Jahr befristet beschäftigt.

-         keine Steuerbegünstigung und Spendenabzugsfähigkeit

-         eingeschränkte Akzeptanz, da keine eigenständige Rechtspersönlichkeit

-         Doppelstrukturen & Kompetenzüberschneidungen (Vorstand / Geschäftsführende Kommune)

 

Daher wurde empfohlen, die AGFK in einen gemeinnützigen eingetragenen Verein zu überführen. Mit der Organisation als Verein ergeben sich folgende Vorteile:

-         Die AGFK erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit.

-         Die Förderung durch das Land ist weiterhin möglich.

-         Die Arbeitsverträge können mit sachlicher Begründung über die Dauer von zwei Jahren hinaus abgeschlossen werden.

-         Haftungsrisiken sind auf das Vereinsmögen beschränkt. Der Vorstand ist vor Risiken einer vertraglichen Haftung geschützt. Die Mitglieder haften nicht für den Verein.

-         Durch das Erfordernis einer Satzung erhält der Verein eine klar definierte Struktur.

-         Die Mitgliederversammlung kontrolliert den Verein, Gemeinnützige Vereine können ihre überschüssigen Mittel ganz oder teilweise zur Sicherstellung der Liquidität, in Rücklagen überführen (freie Rücklagen, zweckbestimmte Rücklagen, Wiederbeschaffungsrücklagen).

-         Spenden und Sponsoring sind möglich.

-         Die Einbeziehung eines Wirtschafts- und Steuerprüfers sorgt für transparente Finanzen.

-         Drittmittel (z.B. Bundesmittel) können von (gemeinnützigen) Vereinen einfach eingeworben werden.

-         klar geregelte Kompetenzen, keine Doppelstrukturen. Beschlüsse der eigenen Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand) bedürfen nicht mehr der zusätzlichen Zustimmung der Gremien der Geschäftsführenden Kommune.

 

In der Mitgliederversammlung der AGFK LSA am 06.07.2022 in Magdeburg wurde beschlossen, die AGFK in eine Vereinsstruktur als eingetragener gemeinnütziger Verein zu überführen.

In diesem Zuge wurde ebenfalls beschlossen, dass mit der Eintragungsmeldung im Vereinsregister die bisherige Arbeitsgemeinschaft aufgelöst wird und den bisherigen Mitgliedern eine Übergangszeit für den Beitritt zur Nachfolgeorganisation AGFK LSA eingeräumt wird.

 

Die bisherige Geschäftsstelle in der Stadt Aken (Elbe) und wird aufgelöst. Der Verein der AGFK LSA hat seinen Sitz in Bernburg. Für die Mitgliedschaft in der AGFK LSA e.V. ist nach wie vor ein Jahresbeitrag in Höhe von 500 € zu entrichten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      ( X )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  ( 5.2.1.10.542910)             (                                      )  

 

Aufwendungen                                    500 €             Auszahlungen               

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: