Betreff
Aufstellung - OT Schenkenhorst, Bebauungsplan "Am Umlauf"
Vorlage
277/23/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.            die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 8 (2) BauGB für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Schenkenhorst, Flur 4, Flurstück 162 mit einer Fläche von ca. 3.200 m²

 

2.            die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB

 

1.            die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung: Schenkenhorst

Flur: 4

Flurstück: 162

Flurstücksgröße: 3.892 m²

 

An die Hansestadt Gardelegen wurde mit Schreiben vom 07.07.2022 der Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gestellt.

Auf einer Teilfläche des oben genannten Flurstücks soll Wohnbauland entstehen. Der geplante Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 3.200 m².

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche für Gemischte Bauflächen ausgewiesen. An die Entwicklungsfläche grenzt ein Überschwemmungsgebiet, welches sich jedoch nicht über den geplanten Geltungsbereich erstreckt.

 

Die Lage des Grundstücks und dessen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche ermöglichen es, für das Grundstück ein Bauleitplanverfahren gemäß § 8 (2) BauGB für einen Bebauungsplan durchzuführen.

 

Das Grundstück liegt an einer öffentlich befahrenen Straße mit Wohnbebauung. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen wie die Herstellung einer Straße und die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt eingegrenzt:

-       nördlich:        Wohnbebauung

-       östlich:           Landwirtschaftsfläche/LSG Drömling

-       südlich:         Landwirtschaftsfläche/Waldfläche

-       westlich:        Wohnbebauung

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.

 

 

Anlagen:

Flurkartenauszug

Auszug aus dem FNP

Karte des Geltungsbereichs

 

 

gesetzliche Grundlage:

Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (x)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: