Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte 3. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen.
Gesetzliche
Grundlage:
§ 8 i. V. m. §§ 10
und 45 Abs. 2 Ziff. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2022 (GVBl. LSA S. 130)
Sachverhalt:
Im Rahmen der Projektplanung seitens der Landesstraßenbaubehörde wurde die Bekanntmachungstafel nicht mitberücksichtigt. In der Bauausführung stellte sich heraus, dass sich diese im Bereich der neu herzustellenden Fläche der Versickerungsmulde befindet und mit umgesetzt werden muss.
Der mit dem Ortsbürgermeister abgestimmte neue Standort der
Bekanntmachungstafel soll sein: neben der ebenfalls umzusetzenden Bushaltestelle, vor dem Grundstück Breitenfelder Dorfstraße 21.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: