Betreff
Wahl des Vertreters der Hansestadt Gardelegen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband"
Vorlage
296/25/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen wählt für die Wahlperiode 2022 bis 2029

 

           die Bürgermeisterin, Frau Mandy Schumacher,

 

als Vertreterin in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

-       § 11 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 09.10.1992 (GVBl. LSA S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 174)

-       § 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014, (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2022 (GVBl. LSA S. 130)

 


Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden von den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften der Verbandsmitglieder für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und sollen Hauptverwaltungsbeamte sein. Sie ist ehrenamtlich tätig.

 

Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 GKG LSA i. V. m. § 56 Abs. 3 KVG LSA sowie § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ ist die Wahl des Vertreters für die Verbandsversammlung für die Wahlperiode 2022 bis 2029 notwendig. 

 

Frau Schumacher wurde in der 33. Sitzung des Stadtrates am 17.09.2018 bis zum Ende der Wahlperiode 2022 als Vertreterin in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband gewählt.

 

Für die Wahlperiode 2022 bis 2029 ist eine Neuwahl durchzuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__