Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen wählt für die Wahlperiode 2022 bis 2029
die Bürgermeisterin, Frau Mandy Schumacher,
als Vertreterin in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband.
Gesetzliche Grundlage:
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§ 11 Abs. 2 Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 09.10.1992 (GVBl. LSA S. 730), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 174)
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§ 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014, (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2022 (GVBl. LSA S. 130)
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden von den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften der Verbandsmitglieder für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und sollen Hauptverwaltungsbeamte sein. Sie ist ehrenamtlich tätig.
Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 GKG LSA i. V. m. § 56 Abs. 3 KVG LSA sowie § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ ist die Wahl des Vertreters für die Verbandsversammlung für die Wahlperiode 2022 bis 2029 notwendig.
Frau Schumacher wurde in der 33. Sitzung des Stadtrates am 17.09.2018 bis zum Ende der Wahlperiode 2022 als Vertreterin in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband gewählt.
Für die Wahlperiode 2022 bis 2029 ist eine Neuwahl durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__