Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf des Bebauungsplanes „Unter den Linden“ im OT Dannefeld auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).

 

  1. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. den Bebauungsplan „Unter den Linden“ im OT Dannefeld, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Gesetzliche Grundlage:

§  Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                                     Dannefeld

Flur:                                                      7

Flurstück:                                           142 (Teilstück)

Größe der Teilfläche:    ca. 4.800 m²

 

Mit dem vorliegendem Bebauungsplan „Unter den Linden“ im OT Dannefeld wird die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau von Eigenheimen im Ortsteil Dannefeld geschaffen.

 

Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Mit dem Vorhaben sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese wurden in der Begründung und in den Ausführungen zu Auswirkungen auf die Umwelt erfasst und bewertet.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte entsprechend den Vorhaben des BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen vom 06.06.2022 bis zum 15.07.2022. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden schriftlich am 23.05.2022 zum Verfahren beteiligt.

 

Hinweise des Landesverwaltungsamtes zur in der Hauptsatzung festgelegten ortsüblichen Bekanntmachungsweise ausschließlich über das Internet gaben Anlass, zunächst die Hauptsatzung im besagten Punkt zu ändern und eine erneute Bekanntmachung des Entwurfs durchzuführen.

 

Die erneute Bekanntmachung des Entwurfs erfolgte nun ortsüblich im Amtsblatt am 14.09.2022. Der Entwurf lag erneut für die Öffentlichkeit vom 26.09.2022 bis zum 04.11.2022 im Bauamt der Hansestadt Gardelegen öffentlich aus. Da sich an der Planung selbst keine Änderungen ergeben hatten, wurde von einer erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgesehen, da hieraus keine neuen Erkenntnisse zu erwarten waren.

Die Stellungnahmen sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.

 

 

Anlagen:

§  Planzeichnung des Bebauungsplans

§  Begründung

§  Umweltbericht

§  Abwägungstabelle

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (x)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: