Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Letzlingen mit folgender Flächenausweisung:
Ausweisung im Bestand: Fläche für Landwirtschaft,
Altlastenfläche
Ausweisung neu: sonstiges Sondergebiet mit
Zweckbestimmung „Photovoltaik“
2. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3, 4 und 4a BauGB.
3. Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Gemarkung: Letzlingen
Flur: 6
Flurstück: 169/5,
169/6, i.T. 218, 219
Größe des
Plangebiets: 3,36
ha
Der Vorhabenträger plant nordöstlich der Ortschaft Letzlingen auf dem
Gelände der alten Schweinemastanlage, eine PVFA zu erreichten.
Das zur Nutzung vorgesehene Gebiet erfährt gegenwärtig keine Nutzung.
Aufgrund der vorherigen Nutzung handelt es sich um eine Konversionsfläche sowie
um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde
vom Vorhabenträger der Antrag zur „8. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage
Letzlingen“ an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Die Fläche ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan der Hansestadt
Gardelegen ausgewiesen als:
Ø Flächen für die Landwirtschaft
Ø Altlastenfläche
Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein
sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen
werden.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „PVFA Alte Schweinemastanlage“ im OT Letzlingen (LET-02) aufgestellt.
Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen
Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten
entstehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (x)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: