Betreff
Aufstellungsbeschluss - 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Letzlingen (LET-02)
Vorlage
349/29/23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Letzlingen mit folgender Flächenausweisung:

 

Ausweisung im Bestand:                            Fläche für Landwirtschaft,

                                                                              Altlastenfläche

 

Ausweisung neu:                                           sonstiges Sondergebiet mit

                                                                              Zweckbestimmung „Photovoltaik“       

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3, 4 und 4a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

-       Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung        

 

 


Sachverhalt:

Gemarkung:                                                     Letzlingen

Flur:                                                                     6

Flurstück:                                                          169/5, 169/6, i.T. 218, 219

Größe des Plangebiets:                               3,36 ha

 

Der Vorhabenträger plant nordöstlich der Ortschaft Letzlingen auf dem Gelände der alten Schweinemastanlage, eine PVFA zu erreichten.

Das zur Nutzung vorgesehene Gebiet erfährt gegenwärtig keine Nutzung. Aufgrund der vorherigen Nutzung handelt es sich um eine Konversionsfläche sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur „8. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Letzlingen“ an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Die Fläche ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen ausgewiesen als:

 

Ø Flächen für die Landwirtschaft

Ø Altlastenfläche

 

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PVFA Alte Schweinemastanlage“ im OT Letzlingen (LET-02) aufgestellt.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (x)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: