Betreff
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PVFA Alte Schweinemastanlage" im OT Letzlingen (LET-02)
Vorlage
350/29/23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Alte Schweinemastanlage“ im OT Letzlingen

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3, 4 und 4a BauGB.

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

-       Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                                                     Letzlingen

Flur:                                                                     6

Flurstück:                                                          169/5, 169/6, i.T. 218, 219

Größe des Plangebiets:                               3,36 ha

 

Der Vorhabenträger plant nordöstlich der Ortschaft Letzlingen auf dem Gelände der alten Schweinemastanlage, eine PVFA zu erreichten.

Das vorgesehene Plangebiet erfährt gegenwärtig keine Nutzung. Aufgrund der vorherigen Nutzung handelt es sich um eine Konversionsfläche sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.

 

Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.

Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.

 

Die Fläche ist in der Plankarte des PV-Konzeptes als:

 

Ø  Altlastenfläche

 

ausgewiesen.

 

Aufgrund der Gebote für Freiflächenanlagen (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2023) ist dies eine sog. EEG-Gunstfläche.

Die wurde in der Richtlinie der Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung der PVFA Anträge dem Stapel D zugeordnet.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: