Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
- Die Einleitung der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen für zwei
Teilbereiche der Ortslage Wernitz und Sichau (SO Tierhaltung) erfolgt gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB.
Ausweisung im Bestand: Flächen
für die Landwirtschaft
Ausweisung Neu:
Sondergebiet
Tierhaltung (SO Tierhaltung)
2.
Die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §§ 2,3, 4 und 4a
BauGB
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen
diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen
Fassung
Sachverhalt:
Der Putenmastbetrieb im OT Wernitz sowie der Putenaufzuchtbetrieb im OT Sichau soll planungsrechtlich gesichert werden.
Bauplanungsrechtlich befinden sich beide Betriebe im Außenbereich. Eine Bewertung erfolgt demnach nach § 35 BauGB.
Aufgrund der Tierplatzzahlen unterliegen die Betriebe nicht mehr dem Privilegierungstatbestand des § 35 BauGB.
Aus diesem Grund wird ein Bebauungsplan notwendig, um ein Sondergebiet für Tierhaltung auszuweisen.
Dabei geht es nicht um die Erweiterung der Tierhaltung, sondern um die Sicherung des gegenwärtigen Zustands. Um den Betrieb dauerhaft an den Standorten fortzuführen, muss die Möglichkeit bestehen, bauliche Änderungen an der Anlage vornehmen zu können.
Dies
betrifft aktuell die Schaffung von Außenklima-Auslaufbereichen, um den
wachsenden Tierschutzanforderungen gerecht zu werden. Dafür ist der Anbau von
vier Kaltscharräumen an den vorhandenen Ställen geplant. Die Stallgebäude haben jeweils eine Länge
von 125 m. Um auch den Anforderungen einer tierwohlgerechten Haltung
langfristig zu entsprechen, ist es geplant, jeweils einen Kaltscharraum von 6,5
m Breite an die östliche Längsseite eines jeden Stalls zu errichten. Den Tieren
stehen somit 812 m² zusätzliche Bewegungsfläche pro Stall zur Verfügung. Insgesamt
wird für diese Maßnahme eine Fläche von ca. 3.250 m² versiegelt. Jeder
Kaltscharrbereich erhält alle 30 m einen Abluftkamin, um die Abluft besser in
höhere Lagen zu verteilen.
Diese Änderung wurde bereits 2019 über ein
Baugenehmigungsverfahren beantragt und negativ beschieden, da aufgrund des
fehlenden Bebauungsplans kein Baurecht besteht.
Die Geflügel Wernitz KG ist als gewerblicher
Tierhalter nicht zum Bauen im Außenbereich privilegiert.
Zur Gewährleistung artgerechter Fütterung
soll zukünftig mit einem großen Teil der Fütterung mit angebrochenen, ganzen
Körnern gefüttert werden.
Neben Weizen und Mais haben sich auch
Gerste, Erbse und Sonnenblume in der Fütterung bewährt.
Dazu ist es erforderlich mehrere
Vorratssilos zusätzlich aufzustellen.
Die Mischung erfolgt dann grammgenau in
einer Waage bei den Silos.
Um den Werterhalt des anfallenden
Putenmistes zu sichern, sollte dieser trocken und kurzfristig zwischengelagert
werden. Da die Wertschöpfung des Putenmistes in Biomethananlagen enorm gestiegen
ist, wird der Bau einer überdachten Halle für die zur Qualitätserhaltung
notwendig werden.
Für den Putenmastbetrieb im OT Wernitz ist auf den weiterführenden
Flurstücken 305 und teilweise 304, wo derzeit Ackerbau betrieben wird, der
Plan, auf einer Fläche von ca. 1,65 ha eine Freiflächen Photovoltaik-Anlage zu
errichten, um seinen Betrieb für die Zukunft nachhaltig bewirtschaften zu
können.
Die PV-Anlage produziert Strom, womit über Heizstäbe Warmwasser in
Pufferspeicher bevorratet werden. Über die Klimasteuerung der Ställe kann dann
die Wärme aus den Speichertanks bedarfsgerecht in die Stallungen über
Warmwassergeräte geliefert werden.
Im Gegenzug können erhebliche Mengen von Flüssiggas für das Aufheizen
der Stallgebäude eingespart werden.
Der Hansestadt Gardelegen liegt für dieses Vorhaben ein Antrag auf
Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens vor, indem erklärt wird, dass die dafür
erforderlichen Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden. Eine
Fixierung der Kosten würde zu gegebener Zeit in einem Städtebaulichen Vertrag
getroffen werden.
Es wird beabsichtigt die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung
der vorhabenbezogenen Bebauungspläne im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: