Betreff
Aufstellungsbeschluss - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Putenaufzuchtbetrieb Sichau"
Vorlage
380/33/23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Flurstücke 66/33 und 67/33 der Flur 2 in der Gemarkung Sichau mit einer Fläche von 19.310 m² gemäß § 2 i.V.m. § 12 BauGB.

 

2.    die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §§ 2, 3, 4 BauGB

 

3.     die Bürgermeisterin zu beauftragen diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Putenaufzuchtbetrieb im OT Sichau soll planungsrechtlich gesichert werden.

 

Bauplanungsrechtlich befinden sich beide Betriebe im Außenbereich.

 

Aufgrund der Tierplatzzahlen unterliegt der Betrieb nicht mehr dem Privilegierungstatbestand des § 35 BauGB.

 

Aus diesem Grund wird eine verbindliche Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan) notwendig, um ein Sondergebiet für Tierhaltung auszuweisen.

 

Dabei geht es nicht um die Erweiterung der Tierhaltung, sondern um die Sicherung des gegenwärtigen Zustands. Um den Betrieb dauerhaft an den Standorten fortzuführen, muss die Möglichkeit bestehen, bauliche Änderungen an der Anlage vornehmen zu können.

 

Dies betrifft aktuell die Schaffung von Außenklima-Auslaufbereichen, um den wachsenden Tierschutzanforderungen gerecht zu werden. Dafür ist der Anbau von vier Kaltscharräumen an den vorhandenen Ställen geplant. Die Stallgebäude haben jeweils eine Länge von 125 m. Um auch den Anforderungen einer tierwohlgerechten Haltung langfristig zu entsprechen, ist es geplant, jeweils einen Kaltscharraum von 6,5 m Breite an die östliche Längsseite eines jeden Stalls zu errichten. Den Tieren stehen somit 812 m² zusätzliche Bewegungsfläche pro Stall zur Verfügung. Insgesamt wird für diese Maßnahme eine Fläche von ca. 3.250 m² versiegelt. Jeder Kaltscharrbereich erhält alle 30 m einen Abluftkamin, um die Abluft besser in höhere Lagen zu verteilen.

 

Diese Änderung wurde bereits 2019 über ein Baugenehmigungsverfahren beantragt und negativ beschieden, da aufgrund des fehlenden Bebauungsplans kein Baurecht besteht.

 

Die Geflügel Wernitz KG ist als gewerblicher Tierhalter nicht zum Bauen im Außenbereich privilegiert.

 

Zur Gewährleistung artgerechter Fütterung soll zukünftig mit einem großen Teil der Fütterung mit angebrochenen, ganzen Körnern gefüttert werden.

Neben Weizen und Mais haben sich auch Gerste, Erbse und Sonnenblume in der Fütterung bewährt.

Dazu ist es erforderlich mehrere Vorratssilos zusätzlich aufzustellen.

 

Die Mischung erfolgt dann grammgenau in einer Waage bei den Silos.

Um den Werterhalt des anfallenden Putenmistes zu sichern, sollte dieser trocken und kurzfristig zwischengelagert werden. Da die Wertschöpfung des Putenmistes in Biomethananlagen enorm gestiegen ist, wird der Bau einer überdachten Halle für die zur Qualitätserhaltung notwendig werden.

 

Der Hansestadt Gardelegen liegt für dieses Vorhaben ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens vor, indem erklärt wird, dass die dafür erforderlichen Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden. Eine Fixierung der Kosten würde zu gegebener Zeit in einem Städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

 

Es wird beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: