Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Flurstücke 66/33 und
67/33 der Flur 2 in der Gemarkung Sichau mit einer Fläche von 19.310 m² gemäß §
2 i.V.m. § 12 BauGB.
2.
die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden,
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §§ 2, 3, 4 BauGB
3.
die Bürgermeisterin zu beauftragen diesen
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Der
Putenaufzuchtbetrieb im OT Sichau soll planungsrechtlich gesichert werden.
Bauplanungsrechtlich
befinden sich beide Betriebe im Außenbereich.
Aufgrund der
Tierplatzzahlen unterliegt der Betrieb nicht mehr dem Privilegierungstatbestand
des § 35 BauGB.
Aus diesem Grund
wird eine verbindliche Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
notwendig, um ein Sondergebiet für Tierhaltung auszuweisen.
Dabei geht es nicht
um die Erweiterung der Tierhaltung, sondern um die Sicherung des gegenwärtigen
Zustands. Um den Betrieb dauerhaft an den Standorten fortzuführen, muss die
Möglichkeit bestehen, bauliche Änderungen an der Anlage vornehmen zu können.
Dies betrifft aktuell die Schaffung von
Außenklima-Auslaufbereichen, um den wachsenden Tierschutzanforderungen gerecht
zu werden. Dafür ist der Anbau von vier Kaltscharräumen an den vorhandenen
Ställen geplant. Die Stallgebäude haben jeweils eine Länge von 125 m. Um auch
den Anforderungen einer tierwohlgerechten Haltung langfristig zu entsprechen,
ist es geplant, jeweils einen Kaltscharraum von 6,5 m Breite an die östliche
Längsseite eines jeden Stalls zu errichten. Den Tieren stehen somit 812 m² zusätzliche
Bewegungsfläche pro Stall zur Verfügung. Insgesamt wird für diese Maßnahme eine
Fläche von ca. 3.250 m² versiegelt. Jeder Kaltscharrbereich erhält alle 30 m
einen Abluftkamin, um die Abluft besser in höhere Lagen zu verteilen.
Diese Änderung wurde bereits 2019 über ein
Baugenehmigungsverfahren beantragt und negativ beschieden, da aufgrund des
fehlenden Bebauungsplans kein Baurecht besteht.
Die Geflügel Wernitz KG ist als gewerblicher
Tierhalter nicht zum Bauen im Außenbereich privilegiert.
Zur Gewährleistung artgerechter Fütterung
soll zukünftig mit einem großen Teil der Fütterung mit angebrochenen, ganzen
Körnern gefüttert werden.
Neben Weizen und Mais haben sich auch
Gerste, Erbse und Sonnenblume in der Fütterung bewährt.
Dazu ist es erforderlich mehrere
Vorratssilos zusätzlich aufzustellen.
Die Mischung erfolgt dann grammgenau in
einer Waage bei den Silos.
Um den Werterhalt des anfallenden
Putenmistes zu sichern, sollte dieser trocken und kurzfristig zwischengelagert
werden. Da die Wertschöpfung des Putenmistes in Biomethananlagen enorm
gestiegen ist, wird der Bau einer überdachten Halle für die zur
Qualitätserhaltung notwendig werden.
Der Hansestadt Gardelegen liegt für dieses Vorhaben ein Antrag auf
Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens vor, indem erklärt wird, dass die dafür
erforderlichen Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden. Eine
Fixierung der Kosten würde zu gegebener Zeit in einem Städtebaulichen Vertrag
getroffen werden.
Es wird beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: