Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Gardelegen
Flugplatz“ im OT Berge, gemäß § 12 BauGB
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
- Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Gemarkung: Berge
Flur/Flurstück: siehe Anlage
Größe des
Plangebiets: ca. 88 ha
Der Vorhabenträger plant westlich des Flugplatzes von Gardelegen eine
Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.
Die Plangröße beträgt ca. 88 ha. Der Geltungsbereich teilt sich in 2
Flächen, die nördliche Projektfläche beträgt ca. 37 ha und die südliche ca. 51
ha.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde
vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.
Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und
Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von
Anträgen zur Aufstellung von Bauplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.
Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.
Die Fläche ist in der Plankarte des PV-Konzeptes als:
Ø Fläche, ohne Restriktionen
ausgewiesen.
In der Anlage 2 ist das Projekt mittels gekennzeichneten
Geltungsbereichs innerhalb des PV-Konzeptes ersichtlich. Hier ist zu erkennen,
dass die Fläche frei von jeglichen Negativkriterien ist und somit eine begünstigte
Fläche zur Errichtung und einen Betrieb von PVFA darstellt.
Der PVFA Antrag wurde somit im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt
Gardelegen zur Bearbeitung dem Stapel E zugeordnet.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan
der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Photovoltaik“ geändert.
Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen
Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten
entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 -
Bezeichnung Flur und Flurstücke
Anlage 2 - Kartenausschnitt aus dem PV-Konzept mit gekennzeichnetem
Flächenbereich
Anlage 3 - Anlagen
mit Lageplan
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__