Betreff
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PVFA Gardelegen Flugplatz" im OT Berge (GA-01)
Vorlage
404/34/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge, gemäß § 12 BauGB

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

-       Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung  

-       Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung

-       Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

-       Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                                     Berge

Flur/Flurstück:                                 siehe Anlage

Größe des Plangebiets:               ca. 88 ha

 

Der Vorhabenträger plant westlich des Flugplatzes von Gardelegen eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.

 

Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.

 

Die Plangröße beträgt ca. 88 ha. Der Geltungsbereich teilt sich in 2 Flächen, die nördliche Projektfläche beträgt ca. 37 ha und die südliche ca. 51 ha.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.

 

Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.

Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.

 

Die Fläche ist in der Plankarte des PV-Konzeptes als:

 

Ø  Fläche, ohne Restriktionen

 

ausgewiesen.

 

In der Anlage 2 ist das Projekt mittels gekennzeichneten Geltungsbereichs innerhalb des PV-Konzeptes ersichtlich. Hier ist zu erkennen, dass die Fläche frei von jeglichen Negativkriterien ist und somit eine begünstigte Fläche zur Errichtung und einen Betrieb von PVFA darstellt.

Der PVFA Antrag wurde somit im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung dem Stapel E zugeordnet.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Bezeichnung Flur und Flurstücke

Anlage 2 - Kartenausschnitt aus dem PV-Konzept mit gekennzeichnetem Flächenbereich

Anlage 3 - Anlagen mit Lageplan

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__