Betreff
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gardelegen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Vorlage
402/34/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gardelegen, Herrn Till Kern, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.

 

Gesetzliche Grundlage

  • § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), in der zurzeit gültigen Fassung
  • § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz – LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), in der zurzeit gültigen Fassung
  • § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), in der zurzeit gültigen Fassung

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter auf Vorschlag der Mitglieder im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches durch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Kamerad Till Kern wurde am 11.11.2023 von den im Einsatzdienst tätigen Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Gardelegen für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters vorgeschlagen.

 

Die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren werden erfüllt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( x )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: