Betreff
4. Änderung des Vertrages zwischen der Hansestadt Gardelegen und dem Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V. zur Betreibung des Jugendclubs „Mood“ und zur flächendeckenden Jugendarbeit
Vorlage
396/34/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen 4. Änderungsvertrag mit dem Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V. nach Maßgabe der Anlage 2 abzuschließen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 45 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 in der derzeit gültigen Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Der Vertrag zwischen der Hansestadt Gardelegen und dem Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V. vom 22.12.2009 wurde letztmalig aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen vom 27.05.2019 (410/39/19) durch einen 3. Änderungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2019 geändert.

 

Das Jugendförderungszentrum erhält jährlich seit 01.01.2010 einen Zuschuss in Höhe von

58.000,00 € für die Betriebsführung des Jugendclubs „Mood“ und seit dem 01.01.2019 einen weiteren Zuschuss für die Zusatzleistungen für die Umsetzung der flächendeckenden Jugendarbeit in Höhe von 28.500,00 €. Insgesamt werden demzufolge Zuschüsse an das Jugendförderungszentrum in Höhe von 86.500,00 € gewährt.

 

Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Mitarbeiterin auf eigenen Wunsch, die im Jugendklub Letzlingen für durchschnittlich 20 Stunden im Monat beschäftigt war, stehen finanzielle Mittel aus Personalkosten für diese Stelle in Höhe von 6.000,00 € jährlich zur Verfügung, da eine Neubesetzung der Stelle nicht angedacht ist.

 

Der Jugendklub wird aktuell mit einer Teilzeitbeschäftigten an 2 Wochentagen (dienstags und donnerstags) jeweils für 1,5 Stunden geöffnet, was nach vorliegender Erfahrung und Einschätzung ausreichend ist. 

 

Diese 6.000,00 € sollten nach Auffassung der Verwaltung weiterhin der Jugendarbeit zu Gute kommen.

 

Im Bericht des zuständigen Mitarbeiters des Jugendförderungszentrums und Leiter des Jugendclubs „Mood“, Herrn Holz, gegenüber dem Sozial-, Jugend-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 21.11.2023, wurde dargelegt, dass die flächendeckende Jugendarbeit in den vergangenen Jahren inhaltlich intensiviert und auf weitere Ortsteile ausgedehnt werden konnte.

 

Bereits feste Bestandteile der mobilen Jugendarbeit sind die wöchentlichen Angebote im OT Mieste und die monatlichen Aktivitäten im OT Lindstedt.

 

Erweitert wurde die flächendeckende Jugendarbeit im Jahr 2023 durch regelmäßige Treffen von Kinder- und Jugendlichen aus dem Ortsteil Jerchel. Diese Jugendarbeit soll ab dem Jahr 2024 eine Kontinuität in Form eines monatlichen Angebotes erhalten. Des Weiteren wird das JFZ zukünftig auch die jungen Menschen aus den umliegenden Ortschaften, wie Jeseritz und Potzehne in ihre Jugendarbeit einbeziehen.

 

Zusätzlich zum Betrieb und den Öffnungszeiten des Jugendklubs im OT Letzlingen wird das JFZ auch in diesem Ortsteil ab dem Jahr 2024 einmal monatlich die mobile Jugendarbeit anbieten. Dazu fand im August 2023 eine Auftaktveranstaltung für die Kinder und Jugendlichen des Ortsteiles statt. Bei diesem Treffen wurden bereits Wünsche und Interessen für die Angebote abgefragt, die soweit möglich umgesetzt werden sollen.

 

Ebenfalls wird das JFZ zukünftig bei der mobilen Jugendarbeit auch dort die jungen Menschen aus den umliegenden Ortschaften wie z. B. Wannefeld und Roxförde einbeziehen.

 

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das JFZ für einzelne Projekte in den Ortschaften, wie z. B. im Jahr 2023 im OT Ipse, zur Unterstützung anzufragen.

 

Dem JFZ stehen für die Betriebsführung des Jugendclubs „Mood“ und der flächendeckenden Jugendarbeit insgesamt 2,5 Stellen zur Verfügung, die mit 1 Vollzeitfachkraft und 3 Fachkräften in Teilzeit besetzt sind.

 

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 6.000,00 € dem Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V. als Zuschuss für die flächendeckende Jugendarbeit für Personal- und Sachkosten zur Verfügung zu stellen.

 

Auf die jährliche Beantragung der Zuschüsse durch das Jugendförderungszentrum sollte verzichtet werden, denn für die Jugendarbeit, die dieser Verein leistet, bedarf es Planungssicherheit. Außerdem stimmt der Stadtrat mit jeder Haushaltsplanung neu über die Gewährung der Zuschüsse ab.

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen folgende Regelungen im Vertrag aus redaktionellen Gründen ersatzlos zu streichen, da diese aufgrund der mehrmaligen Änderungen überholt sind.:

 

-          Die Regelung in Nr. 2 Absatz Satz 5 und 6: „Verlängert sich der Vertrag über den 31.12.2014 hinaus, bedarf der Zuschuss eines Antrages durch das JFZ. Der Antrag ist bis zum 30.09. des Jahres für das Folgejahr zu stellen, erstmals bis zum 30.09.2014 für das Jahr 2015.“

 

-          Die Regelung in Nr. 5 Abs. 2: „Für das Jahr 2018 wird ein Zuschuss zur Betriebsführung in Höhe von 58.000,00 € und eine zusätzliche überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 10.000,00 € gewährt. Diese zusätzliche Aufwendung dient allein der Erarbeitung eines Konzeptes für die flächendeckende Jugendarbeit in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen durch das JFZ. Der Sozial-, Jugend-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss der Hansestadt Gardelegen ist mit einem vierteljährlichen Bericht über den Stand der Konzepterarbeitung zu informieren.“

 

 

Zur Nachvollziehbarkeit des aktuellen Inhaltes des Vertrages und der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen ist als Anlage eine Synopse sowie der 4. Änderungsvertrag beigefügt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      ( x )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (3.6.5.10.50.531800)             (                                             )  

 

Aufwendungen  6.000,00                          Auszahlungen                     

 

Erträge                                                      Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Synopse

Anlage 2: 4. Änderungsvertrag