Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse
Vorlage
408/35/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 59 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S.209)

 


Sachverhalt:

Im Paragraf 1 „Einberufung, Einladung, Teilnahme“ Absatz 1 der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse wird die Einberufung des Stadtrates zu den Sitzungen erklärt und die digitale Ratsarbeit dazu festgelegt.

Da es mit Beginn der neuen Legislatur des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und der damit verbundenen möglichen personellen Umbesetzung des Stadtrates zeitlich nicht möglich sein wird, die Einladung sowie die Sitzungsunterlagen der konstituierenden Sitzung digital zur Verfügung zu stellen, wird die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse erforderlich.

 

Durch Ergänzung des Absatzes 1 wird hier die schriftliche und postalische Einberufung zur konstituierenden Sitzung durch den Bürgermeister als Ausnahme zur digitalen Ratsarbeit festgelegt.

 

Weiterhin wird im Zuge dieser 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse die bestehende Drehgenehmigung der öffentlichen Stadtratssitzungen durch das Lokalmagazin „Stadtspiegel Gardelegen“ im Paragraf 4 „Öffentlichkeit der Sitzungen“ Absatz 3 eingefügt.

 

Zudem wird im Paragraf 7 „Einwohnerfragestunde“ Absatz 4 dem vorgeschriebenen Datenschutz in der Einwohnerfragestunde Sorge getragen. Im Satz 3 dieses Absatzes wird der Zusatz „um die Feststellung des Wohnortes vorzunehmen“ eingefügt, da nur der Wohnort und nicht der Name des Einwohners entscheidend ist bei der Berechtigung zur Stellung einer Einwohnerfrage.
Diese ergänzende Formulierung wurde bereits seit Juli 2023 in den jeweiligen Einwohnerfragestunden genutzt und wird jetzt in der Geschäftsordnung verankert.

 

 

Abschließend wird die Anlage zur Geschäftsordnung- die Richtlinie über die digitale Ratsarbeit des Stadtrates- im Paragrafen 1 „Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit“ im Absatz 4 zum Thema Versand der Einladungen und Sitzungsunterlagen beim Ausfall des Ratsinformationssystems überarbeitet. An dieser Stelle wird die Formulierung „sowie der Einberufung zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen“ ergänzt, um auch hier diese Ausnahme der Einberufung festzulegen und zu ermöglichen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

-       2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse

-       Synopse zur 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse