Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse.
Gesetzliche Grundlage:
§ 59 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S.209)
Sachverhalt:
Im Paragraf 1 „Einberufung, Einladung, Teilnahme“ Absatz 1
der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt
Gardelegen und seine Ausschüsse wird die Einberufung des Stadtrates zu den
Sitzungen erklärt und die digitale Ratsarbeit dazu festgelegt.
Da es mit Beginn der neuen Legislatur des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen und der damit verbundenen möglichen personellen Umbesetzung des Stadtrates zeitlich nicht möglich sein wird, die Einladung sowie die Sitzungsunterlagen der konstituierenden Sitzung digital zur Verfügung zu stellen, wird die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse erforderlich.
Durch Ergänzung des Absatzes 1 wird hier die schriftliche
und postalische Einberufung zur konstituierenden Sitzung durch den
Bürgermeister als Ausnahme zur digitalen Ratsarbeit festgelegt.
Weiterhin wird im Zuge dieser 2. Änderung der
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine
Ausschüsse die bestehende Drehgenehmigung der öffentlichen Stadtratssitzungen
durch das Lokalmagazin „Stadtspiegel Gardelegen“ im Paragraf 4 „Öffentlichkeit
der Sitzungen“ Absatz 3 eingefügt.
Zudem wird im Paragraf 7 „Einwohnerfragestunde“ Absatz 4 dem
vorgeschriebenen Datenschutz in der Einwohnerfragestunde Sorge getragen. Im
Satz 3 dieses Absatzes wird der Zusatz „um die Feststellung des Wohnortes
vorzunehmen“ eingefügt, da nur der Wohnort und nicht der Name des Einwohners
entscheidend ist bei der Berechtigung zur Stellung einer Einwohnerfrage.
Diese ergänzende Formulierung wurde bereits seit Juli 2023 in den jeweiligen
Einwohnerfragestunden genutzt und wird jetzt in der Geschäftsordnung verankert.
Abschließend wird die Anlage zur Geschäftsordnung- die Richtlinie über die digitale Ratsarbeit des Stadtrates- im Paragrafen 1 „Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit“ im Absatz 4 zum Thema Versand der Einladungen und Sitzungsunterlagen beim Ausfall des Ratsinformationssystems überarbeitet. An dieser Stelle wird die Formulierung „sowie der Einberufung zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen“ ergänzt, um auch hier diese Ausnahme der Einberufung festzulegen und zu ermöglichen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
- 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse
- Synopse zur 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse