Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und
Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Schenkenhorst“ auf
Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).
- Die
Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu
übernehmen.
- Die
Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht
haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan – „Biogasanlage Schenkenhorst“ in der
Fassung vom Januar 2024 bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und
Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht, sowie der
Havarieraumberechnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat
in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Biogasanlage Schenkenhorst“ beschlossen.
Die Biogasanlage wird derzeit auf der Basis der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen 402.3.9-440008/09/79 vom 29. Juni
2010, sowie mit dem Bescheid zur Änderungsanzeige N7035516 vom 23.11.2011
privilegiert mit einer elektrischen Leistung von etwa 549 kWel betrieben.
Das Erfordernis zur Überplanung des
Standortes erwächst allein aus den planungsrechtlichen Schranken des § 35 Abs.
1 Nr. 6 BauGB. Bauliche oder sonstige wesentliche Veränderungen sind nicht
erforderlich.
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein,
durch Festsetzung der sonstigen Sondergebiete „Energiegewinnung aus Biomasse“
gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die gewerbliche Betriebsführung der vorhandenen
Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit,
sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und den
Nachbargemeinden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage
Schenkenhorst“ in der Zeit vom 30.05.2022 – 15.07.2022 konnten wichtige
Informationen, insbesondere für den hier vorliegenden Satzungsbeschluss
gewonnen werden.
Die Erkenntnisse
wurden in den vorliegenden Satzungsbeschluss eingearbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
- Abwägungstabelle (Stand: Januar 2024)
- Planzeichnung (Stand: Januar 2024)
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand:
Januar 2024)
- Begründung inkl. Umweltbericht (Stand:
Januar 2024)
- Havarieraumberechnung (Stand: Februar
2021)