Betreff
Satzungsbeschluss - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Schenkenhorst"
Vorlage
409/35/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Schenkenhorst“ auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).

  2. Die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.

  3. Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  4. Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan – „Biogasanlage Schenkenhorst“ in der Fassung vom Januar 2024 bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht, sowie der Havarieraumberechnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  5. Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend   § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Schenkenhorst“ beschlossen.

Die Biogasanlage wird derzeit auf der Basis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen 402.3.9-440008/09/79 vom 29. Juni 2010, sowie mit dem Bescheid zur Änderungsanzeige N7035516 vom 23.11.2011 privilegiert mit einer elektrischen Leistung von etwa 549 kWel betrieben.

Das Erfordernis zur Überplanung des Standortes erwächst allein aus den planungsrechtlichen Schranken des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Bauliche oder sonstige wesentliche Veränderungen sind nicht erforderlich.

Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung der sonstigen Sondergebiete „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die gewerbliche Betriebsführung der vorhandenen Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern.

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und den Nachbargemeinden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Schenkenhorst“ in der Zeit vom 30.05.2022 – 15.07.2022 konnten wichtige Informationen, insbesondere für den hier vorliegenden Satzungsbeschluss gewonnen werden.

Die Erkenntnisse wurden in den vorliegenden Satzungsbeschluss eingearbeitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( x )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

  • Abwägungstabelle (Stand: Januar 2024)
  • Planzeichnung (Stand: Januar 2024)
  • Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: Januar 2024)
  • Begründung inkl. Umweltbericht (Stand: Januar 2024)
  • Havarieraumberechnung (Stand: Februar 2021)