Betreff
Städtebauförderung Gardelegen Zuschussförderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Objekt: Klingberg 8
Vorlage
410/35/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt,

 

                für den Förderantrag zu privaten Modernisierungs- und             Instandsetzungsmaßnahmen             

                „Klingberg 8, Hansestadt Gardelegen“ einen Förderzuschuss bereitzustellen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

-              „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ (RL StäBauF) vom 3.7.1998 (MBl. LSA S. 1723), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift v. 30.07.1999 (MBl. LSA 1999, S. 1201)

-              Modernisierungsrichtlinie – Grundsätze für den Einsatz von Fördermitteln für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung, Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und   

                Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtumbau-Ost

                (Beschluss Nr. 449/38/02)

-              Städtische Förderrichtlinie – Grundsätze für den Einsatz von Fördermitteln für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel aus den Förderprogrammen „Lebendige Zentren“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Beschluss Nr. 240/20/22)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 09.12.2002 sollen Fördermittel aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung, städtebaulichen Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtumbau-Ost zur Unterstützung privater Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.03.2022 wurde die Städtische Förderrichtlinie für die neue Programmstruktur der Städtebauförderung ab 2020 bestätigt. Auf dieser Grundlage werden private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel aus den Förderprogrammen „Lebendige Zentren“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das entsprechende Grundstück im Erhaltungsgebiet Altstadt bzw. in einem festgelegten Gebiet der Städtebauförderung befindet und die geplante Baumaßnahme den Sanierungs- und Erhaltungszielen bzw. den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts entspricht.

 

Das Ziel der Förderung privater Baumaßnahmen ist es, durch eine finanzielle Unterstützung dazu beizutragen, dass vorhandene Bausubstanz saniert wird, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage verbessert wird und eine funktionierende städtebauliche Struktur entsteht.

 

Zur Anreizförderung sowie zur Beseitigung von Gebäudeleerstand und baulichen Missständen setzt die Hansestadt Gardelegen seit Aufnahme in die Städtebauförderung Pauschalzuschüsse für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ein. Entsprechend Förderrichtlinien stellt sie für die Erneuerung der baulichen Hülle einschließlich energetischer Sanierung 30 – 40 % der Kosten bereit. Wird nur ein einzelnes Gewerk gefördert, beträgt der Zuschuss 30 %. Bei zwei und mehr Gewerken übernimmt die Hansestadt 40 % der Baukosten.

Bei Maßnahmen, die die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden betreffen, bei denen Mieteinnahmen erzielt werden, wird der Prozentsatz der Bezuschussung durch eine Berechnung des Kostenerstattungsbetrags ermittelt.

 

Folgende private Baumaßnahme, welche o. g. Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, soll einen Zuschuss aus Städtebaufördermitteln erhalten:

 

 

 

 

Objekt:

Wohnhaus

Klingberg 8

Hansestadt Gardelegen

 

 

Vorhaben:

Sanierung Dach (Südseite)

 

 

Förderfähige Kosten gesamt:

9.180,22 €

 

 

Förderzuschuss gemäß

städtischer Förderrichtline:

30 %

 

 

Förderzuschuss:

2.750,00 €

 

 

 

 

Das Fördervorhaben trägt zur Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbilds der Altstadt und zur Stärkung der zentralörtlichen Funktion der Innenstadt bei und steht in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   ( X )

 

Buchungsstelle  (                                        )             ( 5.2.1.10/6005.785100                                         )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen 2.750,00                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen 1.833,33             

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

-       Lageplan Fördergebiet