Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke
mit folgender Flächenausweisung:
Ausweisung im Bestand: Fläche
für die Landwirtschaft
Ausweisung neu: sonstiges
Sondergebiet mit
Zweckbestimmung
„Photovoltaik“
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
-
Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Gemarkung: Solpke
Flur/Flurstücke: siehe
Anlage
Größe des Plangebiets: ca.
22 ha
Der Vorhabenträger plant westlich der Ortschaft Solpke, entlang der
B188, eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.
Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu 500 m) handelt es sich um
eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein
benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde
vom Vorhabenträger der Antrag zur „14. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage
Solpke“ an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein
sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen
werden.
Die Größe des Sondergebietes beträgt ca. 22 ha, bestehend aus ca. 11 ha
nördlich und ca. 10 ha südlich der 2-gleisigen Bahnstrecke. Das Plangebiet
besteht aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der
Kompensation.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „PVFA Solpke Wernitz“ im OT Solpke (SOL-09) aufgestellt.
Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen
Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten
entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 -
Bezeichnung Flur und Flurstücke
Anlage 2 -
Gegenüberstellung des rechtskräftigen FNP und des zu
ändernden Bereichs
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__