Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Solpke
Wernitz“ im OT Solpke, gemäß § 12 BauGB
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
-
Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Gemarkung: Solpke
Flur/Flurstück: siehe Anlage
Größe des
Plangebiets: ca. 21 ha
Der Vorhabenträger plant westlich der Ortschaft Solpke, entlang der
B188, eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.
Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu 500 m) handelt es sich um
eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein
benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.
Die Plangröße beträgt ca. 21 ha, bestehend aus ca. 11 ha nördlich und
ca. 10 ha südlich der 2-gleisigen Bahnstrecke. Das Plangebiet besteht aus
Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der Kompensation.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde
vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.
Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und
Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von
Anträgen zur Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb
der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.
Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.
Das Plangebiet ist in der Plankarte des PV-Konzeptes insgesamt als:
Ø Fläche, die sich im 500 m
Pufferbereich um Bahnanlagen (außerhalb von Ausschlussbereichen) nach EEG2023
befindet,
ausgewiesen.
Im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung der
PVFA Anträge dem Stapel D zugeordnet.
Die südliche Fläche ist zudem durch zwei Abwägungskriterien mit
negativer Wirkung, nämlich Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen
Verbundsystems und als Biotopverbundfläche, gekennzeichnet. Aufgrund der Gebote
des § 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2023 wiegt die Tatsache höher, dass die Fläche
als Gunstfläche eingeordnet wird und demnach die Vertiefung der möglich
vorliegenden Zielkonflikte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen ist.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan
der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Photovoltaik“ geändert.
Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen
Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten
entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 -
Bezeichnung Flur und Flurstücke
Anlage 2 - Kartenausschnitt aus dem PV-Konzept mit gekennzeichnetem
Flächenbereich
Anlage 3 - Lageplan
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__