Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
beschließt die Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wiepke, Herrn Uwe
Schlonsak, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer
von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten
Funktionen.
Gesetzliche
Grundlage
- §
15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), in der
zurzeit gültigen Fassung
- § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz –
LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), in der zurzeit gültigen Fassung
- § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger
Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), in der zurzeit
gültigen Fassung
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter auf Vorschlag der Mitglieder im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches durch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Kamerad Uwe Schlonsak wurde am 19.01.2024 erneut von den im Einsatzdienst tätigen Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Wiepke für die Funktion des Ortswehrleiters vorgeschlagen.
Die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren werden erfüllt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: