Betreff
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für die in ein Ehrenamt oder sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene der Hansestadt Gardelegen - Aufwandsentschädigungssatzung
Vorlage
418/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für die in ein Ehrenamt oder sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene der Hansestadt Gardelegen – Aufwandsentschädigungssatzung.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

-      §§ 8, 30, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 79 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S.209)

-      Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (KomEVO) vom 29.05.2019 (GVBl. LSA S. 116)

 

 


Sachverhalt:

Durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen wurde in seiner 29. Sitzung am 03.07.2023 die Einführung einer Ortschaftsverfassung mit Wahl eines Ortschaftsrates bzw. eines Ortsvorstehers für die Ortsteile Jävenitz, Jerchel, Trüstedt, Ipse und Weteritz mit Beginn der Wahlperiode 2024 beschlossen.

 

Da ehrenamtlich Tätige gemäß § 35 Absatz 1 und 2 des KVG LSA einen Anspruch auf den Ersatz ihrer Auslagen haben und ihnen gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Hansestadt Gardelegen eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist eine Überarbeitung der Satzung hinsichtlich dieser Punkte in den entsprechenden Paragrafen erforderlich.

 

Einleitend wird die Überschrift römisch 1 durch den Ortsvorsteher ergänzt.

 

Im Paragraf 1 im Absatz 3 wird in der Bezeichnung der Ortsvorsteher ergänzt.
Des Weiteren werden in den Anstrichen neben den Ortsbürgermeistern zum einen die Ortsvorsteher der Ortschaften Ipse und Weteritz und zum anderen die Ortsbürgermeister der Ortschaften Jävenitz, Jerchel und Trüstedt entsprechend der Höhe ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung alphabetisch aufgeführt.

 

Weiterhin werden im Paragraf 1 Absatz 4 die Ortschaftsräte der Ortschaften Jävenitz, Jerchel und Trüstedt entsprechend der Höhe ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung alphabetisch eingefügt.

 

Eine weitere Änderung kommt bezüglich des Paragrafen 5 „Kinderbeauftragter“ in Betracht.

Durch die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates wird die Hansestadt Gardelegen keinen weiteren ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten benennen und daher wird eine Umwandlung des Paragrafen 5 vorgeschlagen.

Die Kommunen können gemäß Paragraf 79 des KVG LSA für bestimmte Aufgabenbereiche besondere Beauftragte bestellen. Folglich könnte stattdessen, auch im Hinblick der Gleichbehandlung, künftig ein Seniorenbeauftragter der Hansestadt Gardelegen ehrenamtlich tätig werden. Ebenfalls im Zuge der Gleichbehandlung sollte dessen Aufwandsentschädigung der des Behindertenbeauftragten angepasst sein.

Im Weiteren wird im Paragraf 8 im Absatz 2 der Ortsvorsteher ergänzt.

 

Folgend wird im Paragraf 9 „Aufwandsentschädigung im Verhinderungsfall“ der Absatz 3 bezüglich des Ortsvorstehers eingefügt. Sollte von der Möglichkeit der Wahl eines Stellvertreters des Ortsvorstehers Gebrauch gemacht werden, so hat dieser dann im Verhinderungsfall des Ortsvorstehers Anspruch auf dessen Aufwandsentschädigung.

 

Letztlich wird der Paragraf 14 korrigiert und neu gefasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja: (X)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt (X)            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstellen (1.1.1.10.542100, 1.1.1.10.542102)   

 

Aufwendungen (5.082,00€, 1.662,00€ in 2024)       Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

- 3. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
- Synopse zur 3. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung