Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Jeseritz
mit folgender Flächenausweisung:
Ausweisung im Bestand: Fläche für die Landwirtschaft
Ausweisung neu: sonstiges
Sondergebiet mit
Zweckbestimmung
„Photovoltaik“
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
-
Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Gemarkung: Jeseritz
Flur: 3
Flurstück 102,
100/76 und 101/76
Größe des Plangebiets: ca. 10 ha
Der Vorhabenträger plant nordwestlich der
Ortschaft Jeseritz eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig
landwirtschaftlich genutzt. Bei einem Teil der Fläche handelt es sich um eine
sogenannte Konversionsfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein
benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur „14. Änderung des
Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem
Teilbereich der Ortslage Jeseritz“ an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Mit der 14. Änderung des
Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs.
2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen werden.
Die Größe des Sondergebietes beträgt ca. 10
ha. Das Plangebiet besteht aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen
und Flächen der Kompensation.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im
Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PVFA Vor dem Dorfe“ im OT
Jeseritz (JES-02) aufgestellt.
Mit dem Vorhabenträger werden die
entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt
Gardelegen keine Kosten entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 - Gegenüberstellung des rechtskräftigen FNP und des zu
ändernden
Bereichs
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( )
Nein: (X)
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__