Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Vor dem Dorfe“
im OT Jeseritz, gemäß § 12 BauGB
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
-
Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Gemarkung: Jeseritz
Flur: 3
Flurstück: 102,
100/76 und 101/76
Größe des Plangebiets: ca. 10
ha
Der Vorhabenträger plant nordwestlich der
Ortschaft Jeseritz eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig
landwirtschaftlich genutzt. Bei einem Teil der Fläche handelt es sich um eine
sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein
benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.
Die Plangröße beträgt ca. 10 ha, bestehend
aus der Fläche für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der
Kompensation.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Die Gemeinde hat auf Antrag des
Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Das Gesamträumliche Planungskonzept für
PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den
Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle
Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauleitplänen zur
Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.
Bei der Ermessensausübung wird das o.g.
Konzept zugrunde gelegt.
Die Fläche ist in der Plankarte des
PV-Konzeptes als:
Ø Fläche, ohne Restriktionen
Ø Altlastenfläche
Ø Vorbehaltsgebiet
Erstaufforstung
ausgewiesen.
In der Anlage 2 ist das Projekt mittels
gekennzeichnetem Flächenbereichs innerhalb des PV-Konzeptes ersichtlich. Hier
ist zu erkennen, dass der größte Teil der Fläche frei von jeglichen
Negativkriterien ist und somit eine begünstigte Fläche zur Errichtung und den
Betrieb von PVFA darstellt. Der Antrag wurde somit im Rahmen der Richtlinie der
Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung dem Stapel E zugeordnet.
Beim südöstlichen Geltungsbereichsgrenze des
Projektes, handelt es sich aufgrund der angrenzenden Nutzung, um eine sog.
EEG-Gunstfläche (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2023).
Die nordwestliche Fläche ist zudem durch ein
Abwägungskriterium mit negativer Wirkung, nämlich dem Vorbehaltsgebiet
Erstaufforstung, gekennzeichnet.
Aufgrund der Gebote des § 37 Abs. 1 Nr. 2
und 3 EEG 2023 wiegt die Tatsache höher, dass die Fläche als Gunstfläche
eingeordnet wird und demnach die Vertiefung der möglich vorliegenden
Zielkonflikte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen ist.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im
Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein
sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.
Mit dem Vorhabenträger werden die
entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt
Gardelegen keine Kosten entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 - Kartenausschnitt aus dem
PV-Konzept mit gekennzeichnetem Flächenbereich
Anlage 2 - Lageplan
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( )
Nein: (X)
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__