Betreff
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PVFA Vor dem Dorfe" im OT Jeseritz (JES-02)
Vorlage
420/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Vor dem Dorfe“ im OT Jeseritz, gemäß § 12 BauGB

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

-      Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung   

-      Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung

-      Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

-      Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)

 


Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Gemarkung:                           Jeseritz

Flur:                                        3         

Flurstück:                               102, 100/76 und 101/76                                

Größe des Plangebiets:         ca. 10 ha

 

Der Vorhabenträger plant nordwestlich der Ortschaft Jeseritz eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.

 

Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Bei einem Teil der Fläche handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.

 

Die Plangröße beträgt ca. 10 ha, bestehend aus der Fläche für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der Kompensation.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.

Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.

 

Die Fläche ist in der Plankarte des PV-Konzeptes als:

 

Ø  Fläche, ohne Restriktionen

Ø  Altlastenfläche

Ø  Vorbehaltsgebiet Erstaufforstung

 

ausgewiesen.

 

In der Anlage 2 ist das Projekt mittels gekennzeichnetem Flächenbereichs innerhalb des PV-Konzeptes ersichtlich. Hier ist zu erkennen, dass der größte Teil der Fläche frei von jeglichen Negativkriterien ist und somit eine begünstigte Fläche zur Errichtung und den Betrieb von PVFA darstellt. Der Antrag wurde somit im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung dem Stapel E zugeordnet.

Beim südöstlichen Geltungsbereichsgrenze des Projektes, handelt es sich aufgrund der angrenzenden Nutzung, um eine sog. EEG-Gunstfläche (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2023).

Die nordwestliche Fläche ist zudem durch ein Abwägungskriterium mit negativer Wirkung, nämlich dem Vorbehaltsgebiet Erstaufforstung, gekennzeichnet.

Aufgrund der Gebote des § 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2023 wiegt die Tatsache höher, dass die Fläche als Gunstfläche eingeordnet wird und demnach die Vertiefung der möglich vorliegenden Zielkonflikte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen ist.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Kartenausschnitt aus dem PV-Konzept mit gekennzeichnetem Flächenbereich

Anlage 2 - Lageplan

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__