Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Kloster
Neuendorf mit folgender Flächenausweisung:
Ausweisung im Bestand: Fläche für die Landwirtschaft
Ausweisung neu: sonstiges
Sondergebiet mit
Zweckbestimmung
„Photovoltaik“
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
-
Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Gemarkung: Gardelegen
Flur/Flurstück: 30-227
Gemarkung: Kloster
Neuendorf
Flur/Flurstück: 4-779
Größe des Plangebiets: ca. 8 ha
Der Vorhabenträger plant westlich der
Ortschaft Kloster Neuendorf, entlang der eingleisigen Bahnlinie (ehemalige
Bahnstrecke von Gardelegen nach Haldensleben), eine
Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig
landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu
500 m) handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023
förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der
FFAVO.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur „16. Änderung des
Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem
Teilbereich der Ortslage Kloster Neuendorf “ an die Hansestadt Gardelegen
gestellt.
Mit der 16. Änderung des
Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs.
2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen werden.
Die Größe des Sondergebietes beträgt ca. 8
ha. Das Plangebiet besteht aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen
und Flächen der Kompensation.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im
Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PVFA Kloster Neuendorf“
im OT Kloster Neuendorf (KLN-01) aufgestellt.
Mit dem Vorhabenträger werden die
entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt
Gardelegen keine Kosten entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 - Gegenüberstellung des rechtskräftigen FNP und des zu
ändernden
Bereichs
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( )
Nein: (X)
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__