Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Kloster
Neuendorf“ im OT Kloster Neuendorf, gemäß § 12 BauGB
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
-
Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)
Sachverhalt:
Gemarkung: Gardelegen
Flur/Flurstück: 30-227
Gemarkung: Kloster
Neuendorf
Flur/Flurstück: 4-779
Größe des Plangebiets: ca. 8
ha
Der Vorhabenträger plant westlich der
Ortschaft Kloster Neuendorf, entlang der eingleisigen Bahnlinie (ehemals
Bahnstrecke von Gardelegen nach Haldensleben), eine
Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig
landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu
500 m) handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023
förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der
FFAVO.
Die Plangröße beträgt ca. 8 ha, bestehend
aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der Kompensation.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Die Gemeinde hat auf Antrag des
Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Das Gesamträumliche Planungskonzept für
PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den
Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle
Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauleitplänen zur
Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.
Bei der Ermessensausübung wird das o.g.
Konzept zugrunde gelegt.
Das Plangebiet ist in der Plankarte des
PV-Konzeptes insgesamt als:
Ø Fläche, die sich im 500 m
Pufferbereich um Bahnanlagen (außerhalb von Ausschlussbereichen) nach EEG2023
befindet,
ausgewiesen.
Im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt
Gardelegen zur Bearbeitung der PVFA-Anträge dem Stapel D zugeordnet.
Die Fläche ist zudem durch zwei
Abwägungskriterien mit negativer Wirkung, nämlich Vorranggebiet Wassergewinnung
und als Biotopverbundfläche, gekennzeichnet. Aufgrund der Gebote des § 37 Abs.
1 Nr. 2 und 3 EEG 2023 wiegt die Tatsache höher, dass die Fläche als
Gunstfläche eingeordnet wird und demnach die Vertiefung der möglich
vorliegenden Zielkonflikte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen ist.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im
Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein
sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.
Mit dem Vorhabenträger werden die
entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt
Gardelegen keine Kosten entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 - Kartenausschnitt aus dem
PV-Konzept mit gekennzeichnetem Flächenbereich
Anlage 2 - Lageplan
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( )
Nein: (X)
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__