Betreff
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PVFA Kloster Neuendorf" im OT Kloster Neuendorf (KLN-01)
Vorlage
422/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Kloster Neuendorf“ im OT Kloster Neuendorf, gemäß § 12 BauGB

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

-      Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung   

-      Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung

-      Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

-      Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                           Gardelegen

Flur/Flurstück:                                    30-227

Gemarkung:                           Kloster Neuendorf

Flur/Flurstück:                                    4-779

Größe des Plangebiets:         ca. 8 ha

 

Der Vorhabenträger plant westlich der Ortschaft Kloster Neuendorf, entlang der eingleisigen Bahnlinie (ehemals Bahnstrecke von Gardelegen nach Haldensleben), eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.

 

Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu 500 m) handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.

 

Die Plangröße beträgt ca. 8 ha, bestehend aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der Kompensation.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.

Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.

 

Das Plangebiet ist in der Plankarte des PV-Konzeptes insgesamt als:

 

Ø  Fläche, die sich im 500 m Pufferbereich um Bahnanlagen (außerhalb von Ausschlussbereichen) nach EEG2023 befindet, 

 

ausgewiesen.

 

Im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung der PVFA-Anträge dem Stapel D zugeordnet.

 

Die Fläche ist zudem durch zwei Abwägungskriterien mit negativer Wirkung, nämlich Vorranggebiet Wassergewinnung und als Biotopverbundfläche, gekennzeichnet. Aufgrund der Gebote des § 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG 2023 wiegt die Tatsache höher, dass die Fläche als Gunstfläche eingeordnet wird und demnach die Vertiefung der möglich vorliegenden Zielkonflikte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen ist.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Kartenausschnitt aus dem PV-Konzept mit gekennzeichnetem Flächenbereich

Anlage 2 - Lageplan

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__