Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Letzlingen“ für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Letzlingen, Flur 9, Flurstück 77 mit einer Teilfläche von 3000 m² gemäß § 2 i. V. m. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 und 4 BauGB
3.
die
Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen
Sachverhalt:
Auf einer Teilfläche des Flurstückes 77, Flur 9 in der Gemarkung Letzlingen ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant.
Im Zuge der Risikoanalyse wurde erkenntlich, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Standort Letzlingen, Theerhütter Straße, in seiner Gesamtheit nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für eine weitere Nutzung des Bestandsgebäudes sprechen. Bauliche Erweiterungen der vorhandenen Gebäudestrukturen sind dort nicht möglich.
Das Plangebiet ist Teil eines Wald-Grundstückes und liegt an der Bundesstraße B 71, am Ortsausgang Letzlingen, Jävenitzer Straße, in Richtung Gardelegen. Mit einer Größe von 0,3 ha schließt das Flurstück direkt an die vorhandene Wohnbebauung an.
Bei der Fläche handelt es sich um ein Außenbereichsflurstück. Für die Zulässigkeit des Bauvorhabens muss zunächst Baurecht mittels verbindlicher Bauleitplanung geschaffen werden.
Das gegenwärtig als Waldfläche genutzte Areal soll infolgedessen als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Es wird beabsichtigt, die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Gesetzliche Grundlage:
- Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( x ) Nein: ( )
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( x )
Buchungsstelle (5.2.1.10/6031-785100) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge
€ Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Lageplan