Betreff
Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Feuerwehr Letzlingen"
Vorlage
428/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Letzlingen“ für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Letzlingen, Flur 9, Flurstück 77 mit einer Teilfläche von 3000 m² gemäß § 2 i. V. m. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB

 

2.            die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 und 4 BauGB

 

3.            die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 


Sachverhalt:

 

Auf einer Teilfläche des Flurstückes 77, Flur 9 in der Gemarkung Letzlingen ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant.

 

Im Zuge der Risikoanalyse wurde erkenntlich, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Standort Letzlingen, Theerhütter Straße, in seiner Gesamtheit nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für eine weitere Nutzung des Bestandsgebäudes sprechen. Bauliche Erweiterungen der vorhandenen Gebäudestrukturen sind dort nicht möglich.

 

Das Plangebiet ist Teil eines Wald-Grundstückes und liegt an der Bundesstraße B 71, am Ortsausgang Letzlingen, Jävenitzer Straße, in Richtung Gardelegen. Mit einer Größe von 0,3 ha schließt das Flurstück direkt an die vorhandene Wohnbebauung an.

 

Bei der Fläche handelt es sich um ein Außenbereichsflurstück. Für die Zulässigkeit des Bauvorhabens muss zunächst Baurecht mittels verbindlicher Bauleitplanung geschaffen werden.

 

Das gegenwärtig als Waldfläche genutzte Areal soll infolgedessen als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Es wird beabsichtigt, die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

-      Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                  ( x )

 

Buchungsstelle  (5.2.1.10/6031-785100)                (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan