Betreff
Aufstellungsbeschluss - 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Letzlingen "Jävenitzer Straße"
Vorlage
427/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            die Einleitung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen für einen Teilbereich der Ortslage Letzlingen gemäß § 2 i. V. m. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB

 

derzeitige Ausweisung:   Fläche für Wald

neue Ausweisung:           Fläche für Gemeinbedarf

 

2.            die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 und 4 BauGB

 

3.            die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 

 

 


Sachverhalt:

 

Auf einer Teilfläche des Flurstückes 77, Flur 9 in der Gemarkung Letzlingen ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant.

 

Im Zuge der Risikoanalyse wurde erkenntlich, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Standort Letzlingen, Theerhütter Straße, in seiner Gesamtheit nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für eine weitere Nutzung des Bestandsgebäudes sprechen. Bauliche Erweiterungen der vorhandenen Gebäudestrukturen sind dort nicht möglich.

 

Das Plangebiet ist Teil eines Wald-Grundstückes und liegt an der Bundesstraße B 71, am Ortsausgang Letzlingen, Jävenitzer Straße in Richtung Gardelegen. Mit einer Größe von 0,3 ha schließt das Flurstück direkt an die vorhandene Wohnbebauung an.

 

Für die Umwandlung der Waldfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf ist es erforderlich, die Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen herbeizuführen.

 

Im Rahmen des anschließenden Bauleitplanverfahrens wird die Kompensation der Waldfläche bilanziert und an anderer Stelle, voraussichtlich im Ortsteil Letzlingen, ausgeglichen. 

 

Gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Es wird beabsichtigt, die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

-      Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                  ( x )

 

Buchungsstelle  (5.2.1.10/6031-785100)                (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Auszug aus dem FNP