Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Straße im Baugebiet „Am Sportplatz“ erhält den
Straßennamen
„Am alten
Sportplatz“
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) § 45 Abs.3 Nr. 1
Sachverhalt:
Im Ortsteil Solpke wird gegenwärtig die Erschließung
innerhalb des Baugebiets „Am Sportplatz“ durchgeführt.
Gemäß Kommunalverfassungsgesetz für das Land
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) § 45 Abs.3 Nr. 1 bestimmt der Gemeinderat über die
Benennung von Ortsteilen, Straßen und Plätzen.
Der Ortschaftsrat hat sich zur Namensgebung vorab
beraten. Aus dem Ergebnis der Beratung wurde dem Bauamt ein Vorschlag für den
zu beschließenden Straßennamen unterbreitet.
Das Baugebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen
Sportplatzes im Ortsteil Solpke.
Die neu entstehende Straße soll den Straßennamen „Am
alten Sportplatz“ tragen.
Anlagen:
Ø Auszug aus dem Übersichtsplan zur Darstellung
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( )
Nein: (x)
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__