Betreff
Aufstellungsbeschluss - 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke (SOL-03)
Vorlage
423/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke mit folgender Flächenausweisung:

 

Ausweisung im Bestand:                   Fläche für die Landwirtschaft

                                              

Ausweisung neu:                            sonstiges Sondergebiet mit

                                                           Zweckbestimmung „Photovoltaik“   

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

-      Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung   

-      Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung

-      Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

-      Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                                      Solpke

Flur:                                                    2

Flurstück:                                           35 und 37

Größe des Plangebiets:                     ca. 2 ha

 

Der Vorhabenträger plant westlich der Ortschaft Solpke, entlang der B188, eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.

 

Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu 500 m) handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur „17. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke“ an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Die Größe des Sondergebietes beträgt ca. 2 ha, nördlich der 2-gleisigen Bahnstrecke. Das Plangebiet besteht aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der Kompensation.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PVFA Sondergebiet Solpke“ im OT Solpke (SOL-03) aufgestellt.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

Anlagen:

Anlage 1 - Gegenüberstellung des rechtskräftigen FNP und des zu ändernden Bereichs

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__