Betreff
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PVFA Sondergebiet Solpke" im OT Solpke (SOL-03)
Vorlage
424/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Sondergebiet Solpke“ im OT Solpke, gemäß § 12 BauGB

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

-      Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung   

-      Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung

-      Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

-      Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO)

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                           Solpke

Flur:                                        2

Flurstück:                               35 und 37

Größe des Plangebiets:         ca. 2 ha

 

Der Vorhabenträger plant westlich der Ortschaft Solpke, entlang der B188, eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.

 

Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu 500 m) handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Anlage der FFAVO.

 

Die Plangröße beträgt ca. 2 ha, nördlich der 2-gleisigen Bahnstrecke. Das Plangebiet besteht aus Flächen für PV sowie Flächen für Verkehrsanlagen und Flächen der Kompensation.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Das Gesamträumliche Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, welches am 30.01.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschlossen worden ist, dient als informelle Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen.

Bei der Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.

 

Das Plangebiet ist in der Plankarte des PV-Konzeptes insgesamt als:

 

Ø  Fläche, die sich im 500 m Pufferbereich um Bahnanlagen (außerhalb von Ausschlussbereichen) nach EEG2023 befindet, 

 

ausgewiesen.

 

Im Rahmen der Richtlinie der Hansestadt Gardelegen zur Bearbeitung der PVFA-Anträge dem Stapel D zugeordnet.

 

In der Anlage 1 ist das Projekt mittels gekennzeichneten Geltungsbereichs innerhalb des PV-Konzept ersichtlich. Hier ist zu erkennen, dass die Fläche zudem frei von jeglichen Negativkriterien ist und somit eine begünstigte Fläche zur Errichtung und den Betrieb von PVFA darstellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Hansestadt Gardelegen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Kartenausschnitt aus dem PV-Konzept mit gekennzeichnetem Flächenbereich

Anlage 2 - Lageplan

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__