Betreff
Entwurf Denkmal Postparkplatz
Vorlage
432/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Entwurf zur Errichtung des Denkmals auf dem Postparkplatz.

 

 


Sachverhalt:

 

Jasmin Dornblüth, Gymnasiastin des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und Mitglieder des Schülerprojektes „Denkmal auf dem Postparkplatz“, hatten in der Sitzung des Sozial-Jugend-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 17.01.2023 das Projekt erstmalig vorgestellt. Der historische Kontext vom 15.03.1945 zum Standort wurde an Hand von Fotos und Aufzeichnungen und der Befragung von Zeitzeugen dargestellt.

Die Gymnasiasten präsentierten zwei Standortvarianten. Das Denkmal wurde in eine leicht offenstehende Tür geplant auf der mehrere bedruckte Aluminiumtafeln, mit den u.a. Zitate („Es war ein sonniger Frühlingstag...“), Bilder und Namenslisten zu sehen sind.

 

Diese Ideen der Gymnasiasten wurden mit einem Ingenieurbüro weiterentwickelt. Im Zuge der Planung sind die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt und der Stiftung Feldscheune Isenschnibbe sowie der Volksbund Deutscher Kriegsgräber e.V. beteiligt worden.

 

In der Anlage ist der Entwurf visuell dargestellt. Die Umgestaltung des Parkplatzes ist nicht Bestandteil dieses Projektes.

 

Baubeschreibung:

 

Der Zugang durch die „Tür ins Nichts“ führt auf einem schmalen Weg aus Klinkerpflaster begleitet von einem imposanten Blühbeet, welches am Tag des Ereignisses das angenehme Frühlingswetter und die überlieferte hoffnungsfrohe Stimmung nachempfinden soll. Die zur Umsetzung verwendeten Materialien sollen in Qualität und Ausführung dem Anspruch des Gedenkortes gerecht werden. Die Tür als Mahnmal wird aus Cortenstahl hergestellt, um eine möglichst lange und pflegearme Haltbarkeit zu erzielen. Umfasst wird die Tür von nachempfundenen Trümmerresten der Grundmauern des damaligen Hauses. Diese „Trümmerreste“ sollen wahlweise aus Naturstein oder Sichtbeton individuell gefertigt werden. Die Türflügel selbst dienen der Information und werden durch ein geeignetes Verfahren beschriftet um aufzuklären und zu informieren zu dem Ereignis.

Nach dem Durchschreiten der Tür aus nördlicher Richtung ist die Fläche frei. Die Oberfläche wird aus Pflasterklinker hergestellt und empfindet den Kellerfußboden des ehemaligen Gebäudes nach. In der Mitte dieser Fläche entsteht eine Skulptur, ein Granitstein (Symbol Trümmerrest), der steinmetzmäßig so bearbeitet wird und zum Schutz erhobene Hände zeigt, die den Schrecken des Augenblickes der Schutzsuchenden verdeutlichen bzw. symbolisieren sollen.

Die Gymnasiasten planten die Tür in einer Größe von 2 m x 2 m. In diesem Abmaß würde die Tür auf dem Platz verloren aussehen und kein würdevolles Erscheinungsbild abgeben. Im Entwurf wurde die Tür auf die Größe 2,8 m x 2,0 m x 0,5 m geplant. Diese Abmaß ist weiterhin notwendig um ein harmonisches Seitenverhältnis darzustellen.

Das Umfeld dieser Fläche soll mittels Natursteinpflaster (Wiederverwendung des Bestandspflasters) gestaltet werden. Die am Parkplatz entstehende Situation wird räumlich von beiden Seiten durch Hecken eingefasst. Der dahinter befindliche Parkplatz soll perspektivisch mit einem gesonderten Projekt ebenfalls eine Neugestaltung bzw. eine Neuordnung erfahren.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Förderprojekt Lebendige Zentren Altstadt und Bahnhofsvorstadt. Insgesamt stehen für das Vorhaben finanzielle Mittel in Höhe von 126.000 € zur Verfügung. Gefördert wird das Bauvorhaben in Höhe von 80% der Gesamtausgaben.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   ( X  )

 

Buchungsstelle  ( )                                                   (  5.2.1.10/6040.785100 )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                   126.000 

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                    100.800 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              2.000 €